Partnerbedingungen für Fachbetriebe
Stand: 24. September 2026
Fassung 1.0
Die Bedingungen erfüllen auch die Pflichten aus der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung). Die jeweiligen Artikel sind bei den einzelnen Regelungen angegeben.
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen regeln die Teilnahme von Fachbetrieben („Partner“) an der Vermittlungsplattform „Heizungsbauer vor Ort“ unter heizungsbau-vor-ort.de („Plattform“). Betreiberin ist die Ada Commerce GmbH, Neusserstr. 150, 41363 Jüchen, Amtsgericht Mönchengladbach HRB 24144, vertreten durch den Geschäftsführer Enes Adanur („Ada Commerce“, „wir“).
(2) Die Plattform steht nur Unternehmern im Sinne von § 14 BGB offen, die ein Handwerk im Bereich Heizung und Sanitär betreiben. Voraussetzung ist die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk (Anlage A Nr. 24 der Handwerksordnung) oder eine gleichwertige Berechtigung.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(4) Für Warenkäufe des Partners bei Ada Commerce gelten zusätzlich die Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden des jeweiligen Bestellkanals (z. B. rothler.de). Welche Konditionen der Partner erhält, steht in Anlage 2.
(5) Diese Bedingungen sind unter heizungsbau-vor-ort.de/partnerbedingungen jederzeit abrufbar und als PDF speicherbar, auch schon vor Vertragsschluss (Art. 3 Abs. 1 lit. b P2B-VO).
§ 2 Begriffe
- Gebiet: die Postleitzahlbereiche, die in Anlage 1 für den Partner festgelegt sind. In der Regel sind das alle Postleitzahlen mit denselben ersten zwei Ziffern. Anlage 1 ordnet jedes Gebiet der Kategorie „Standard“ oder „Großstadt“ zu.
- Anfrage: eine Kontaktanfrage einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers („Kunde“) über den Anfrage-Assistenten, deren Postleitzahl im Gebiet liegt.
- Partnerseite: die Seite des Partners auf der Plattform.
- Zentrale: das Team von Ada Commerce, das Anfragen ohne zuständigen Partner bearbeitet und die Partner betreut.
- Textform: Erklärung nach § 126b BGB, etwa per E-Mail.
- Werktage: Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Partners.
§ 3 Registrierung, Auswahl und Vergabe des Gebiets
(1) Wir laden Fachbetriebe per E-Mail oder telefonisch zur Teilnahme ein. Die Einladung ist noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags.
(2) Der Betrieb registriert sich im Partnerbereich (heizungsbau-vor-ort.de/partner) mit seiner E-Mail-Adresse, legt dort sein Profil an und reicht es ein. Mit dem Einreichen bewirbt er sich als Partner für das Gebiet seiner Postleitzahl. Das Einreichen ist noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags; mehrere Betriebe können sich für dasselbe Gebiet bewerben.
(3) Je Gebiet wählen wir unter den eingereichten Profilen einen Exklusiv-Partner. Dabei berücksichtigen wir insbesondere: die Größe und Kapazität des Betriebs (Zahl der Mitarbeitenden), das Leistungsspektrum, vor allem Wärmepumpe und Heizungsanlage, die Nähe zum Gebiet, die Vollständigkeit des Profils und der Nachweise nach Absatz 4 sowie eine bestehende Geschäftsbeziehung mit der Ada Commerce GmbH. Die Reihenfolge der Registrierung ist nicht entscheidend. Unsere Entscheidung teilen wir allen Bewerbern des Gebiets in Textform mit. Mit unserer Bestätigung an den gewählten Betrieb kommt der Partnervertrag zustande, erst dann ist das Gebiet vergeben.
(4) Wir nehmen einen Partner nur auf, wenn er folgende Nachweise vorlegt:
a) die Eintragung in die Handwerksrolle (§ 1 Abs. 2),
b) die Gewerbeanmeldung,
c) eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 1 Mio. € Deckung für Personen- und Sachschäden,
d) für die Bezeichnung „Meisterbetrieb“ den Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation des Inhabers bzw. Betriebsleiters.
Liegen die Nachweise nicht innerhalb von 5 Werktagen nach unserer Bestätigung vor, können wir den Vertrag beenden und das Gebiet einem anderen Bewerber anbieten. Eine Ablehnung begründen wir in Textform.
(5) Bewerber, die nicht gewählt wurden, und Betriebe, die sich für ein bereits vergebenes Gebiet registrieren, führen wir auf der Warteliste. Wird das Gebiet frei, wählen wir unter ihnen nach den Kriterien aus Absatz 3. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(6) Weitere Gebiete kann ein Partner nur als Zusatzgebiet nach § 13 übernehmen.
§ 4 Pilotphase
(1) Die Partnerschaft beginnt mit einer kostenlosen Pilotphase von drei Monaten. Sie beginnt mit der Freischaltung der Partnerseite, spätestens aber 10 Werktage nach Vertragsschluss.
(2) Die Pilotphase endet automatisch. Einer Kündigung bedarf es nicht. Der Partner kann sie jederzeit vorher in Textform beenden. Für eine vorzeitige Beendigung durch uns gelten §§ 14 und 15 Abs. 3.
(3) Nach der Pilotphase geht die Partnerschaft nur weiter, wenn der Partner das vor ihrem Ende in Textform oder über den Link in unserer Erinnerungs-E-Mail erklärt und dabei ein Vergütungsmodell nach § 12 wählt. Die Erinnerung schicken wir spätestens 14 Tage vor Ende der Pilotphase.
(4) Endet die Pilotphase ohne Fortsetzung, stellen wir die Weiterleitung von Anfragen mit ihrem Ablauf ein. Die Partnerseite nehmen wir innerhalb von 7 Tagen offline, das Gebiet wird frei.
§ 5 Leistungen der Plattform
(1) Wir erbringen für den Partner folgende Leistungen:
a) Wir erstellen und pflegen die Partnerseite aus den Inhalten des Partners (§ 10). Dazu gehören die Angaben zum Betrieb (§ 7 Abs. 4). Die Seite ist in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen online.
b) Wir zeigen den Partner als zuständigen Partnerbetrieb auf den Seiten seines Gebiets und bei Postleitzahl-Suchen aus dem Gebiet.
c) Wir leiten alle Anfragen aus dem Gebiet per E-Mail an die Adresse weiter, die der Partner uns nennt (Ausnahmen nach § 6 Abs. 3). Jede Anfrage enthält eine unverbindliche, automatisch erstellte Einschätzung der Auftragsgröße.
d) Wir bewerben die Plattform und das Gebiet nach eigenem Ermessen, etwa durch Suchmaschinenoptimierung, Google Ads in unserem Konto und Links aus unseren Onlineshops.
e) Der Partner erhält jeden Monat einen Bericht über die Anfragen aus seinem Gebiet.
(2) Eine bestimmte Anzahl, Qualität oder Abschlussquote von Anfragen schulden wir nicht. Angaben zu Suchvolumen oder Nachfrage sind Schätzungen, keine Zusicherungen.
(3) Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schulden aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten legen wir nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
(4) Wir sind weder Handelsvertreter noch Makler des Partners. Wir schließen keine Verträge in seinem Namen ab und erhalten keine Provision für vermittelte Aufträge.
(5) Gestaltung, Aufbau und Funktionen der Plattform dürfen wir weiterentwickeln, solange die Leistungen nach Absatz 1 im Wesentlichen erhalten bleiben. Diese Bedingungen ändern wir nur nach § 21.
§ 6 Gebietsschutz
(1) Während der Vertragslaufzeit ist der Partner der einzige Partnerbetrieb in seinem Gebiet. Anfragen aus dem Gebiet leiten wir nur an ihn weiter. Keinen anderen Betrieb stellen wir als Partner für dieses Gebiet dar.
(2) Den Partner selbst schränkt der Gebietsschutz nicht ein. Er darf Kunden in allen Gebieten bedienen, andere Plattformen nutzen und Waren bei anderen Lieferanten kaufen.
(3) In folgenden Fällen dürfen wir eine Anfrage abweichend von Absatz 1 behandeln:
a) Der Partner lehnt die Anfrage ab oder meldet, dass er nicht verfügbar ist (etwa wegen Urlaub oder Auslastung).
b) Der Kunde teilt uns mit, dass sich der Partner nicht innerhalb von 48 Stunden an Werktagen gemeldet hat, und der Partner bestätigt auf unsere Rückfrage nicht innerhalb eines Werktags, dass er sich kümmert.
c) Der Partner bietet die angefragte Leistung nicht an.
d) Der Kunde wünscht ausdrücklich einen anderen Betrieb.
e) Die Weiterleitung ist nach § 14 ausgesetzt.
In diesen Fällen kann die Zentrale die Anfrage nach Rücksprache mit dem Kunden an einen anderen Betrieb geben. Der Partner erfährt davon im Monatsbericht.
(4) Das Gebiet des Partners ändern wir nur mit seiner Zustimmung in Textform.
§ 7 Pflichten des Partners
(1) Reaktionszeit: Der Partner meldet sich bei jedem Kunden, dessen Anfrage er erhält, in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen per Telefon oder E-Mail. Kann er eine Anfrage nicht übernehmen, sagt er uns das unverzüglich. Eine Antwort auf die Anfrage-E-Mail genügt.
(2) Erreichbarkeit: Die E-Mail-Adresse für Anfragen hält der Partner funktionsfähig und prüft sie an jedem Werktag.
(3) Eigene Leistung: Seine Leistungen erbringt der Partner selbst und fachgerecht, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Für Angebote, Verträge, Preise, Gewährleistung und seine gesetzlichen Informationspflichten ist er selbst verantwortlich. Dazu gehören die Pflichten nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung und, bei Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumverträgen, die Belehrung über das Widerrufsrecht.
(4) Richtige Angaben: Für die Partnerseite liefert der Partner richtige und vollständige Angaben. Dazu gehören die Angaben zum Betrieb: Firma, Rechtsform, Anschrift, Vertretungsberechtigte, Registereintrag, zuständige Handwerkskammer und USt-IdNr. Änderungen teilt er unverzüglich mit, besonders bei Kontaktdaten, Leistungsangebot, Handwerksrolle und Versicherung. Angaben wie „Meisterbetrieb“ oder das Gründungsjahr veröffentlichen wir erst, wenn sie nachgewiesen sind.
(5) Bewertungen: Der Partner schreibt, kauft oder beauftragt keine gefälschten Bewertungen. Er bietet Kunden keine Vorteile für Bewertungen an und stellt Bewertungen nicht falsch dar.
(6) Mitwirkung: Rückfragen der Zentrale zu Anfragen und Beschwerden beantwortet der Partner innerhalb von 3 Werktagen.
(7) Werbung mit der Partnerschaft: Während der Vertragslaufzeit darf der Partner als „Partnerbetrieb von Heizungsbauer vor Ort“ werben, Logos nur nach unseren Vorgaben. Er darf nicht den Eindruck erwecken, von uns zertifiziert zu sein oder dass wir mehr geprüft haben als die Nachweise nach § 3 Abs. 4. Nach Vertragsende stellt er diese Werbung ein.
(8) Keine Werbung ohne Rechtsgrundlage: Kunden aus Anfragen spricht der Partner nur dann werblich an, wenn das rechtlich erlaubt ist, insbesondere nach § 7 UWG.
§ 8 Datenschutz
(1) Mit jeder Anfrage übermitteln wir dem Partner personenbezogene Daten des Kunden. Der Partner verarbeitet sie als eigener Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Wir sind weder gemeinsam mit ihm verantwortlich noch sein Auftragsverarbeiter.
(2) Der Partner verpflichtet sich,
a) die Daten nur zu verwenden, um die Anfrage zu bearbeiten und einen Vertrag mit dem Kunden anzubahnen und auszuführen,
b) den Kunden spätestens bei der ersten Kontaktaufnahme über seine eigene Datenverarbeitung zu informieren, etwa durch einen Hinweis auf seine Datenschutzerklärung (Art. 14 DSGVO),
c) die Daten nicht an Dritte weiterzugeben, außer an eigene Auftragsverarbeiter oder soweit das Gesetz es erlaubt,
d) angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen (Art. 32 DSGVO). Anfrage-E-Mails dürfen nur Beschäftigte sehen, die sie brauchen.
e) Daten aus Anfragen, die nicht zu einem Auftrag führen, spätestens 6 Monate nach dem letzten Kontakt zu löschen, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht,
f) uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, zu informieren, wenn Anfragedaten unbefugt offengelegt wurden oder verloren gegangen sind. Seine eigenen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO bleiben unberührt.
g) Anfragen von Kunden zu ihren Datenschutzrechten, die unsere Verarbeitung betreffen, an uns weiterzuleiten.
(3) Stellt der Partner uns Daten von Beschäftigten oder Dritten zur Veröffentlichung bereit, etwa Namen und Teamfotos, sichert er zu: Die Betroffenen sind informiert und haben, soweit nötig, wirksam eingewilligt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 22 KUG). Widerruft jemand seine Einwilligung, sagt uns der Partner unverzüglich Bescheid. Wir entfernen die Angaben dann innerhalb von 3 Werktagen.
(4) Wie wir die Daten des Partners und seiner Ansprechpersonen verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.
(5) Bei Zusatzleistungen, für die wir personenbezogene Daten im Auftrag des Partners verarbeiten (Betreuung seines Google-Unternehmensprofils, eigene Website), schließen wir zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Informationen, die eine Seite im Rahmen der Partnerschaft von der anderen erhält und die nicht öffentlich bekannt sind, behandelt sie vertraulich und nutzt sie nur für die Partnerschaft. Dazu gehören insbesondere Konditionen, Einkaufsdaten und Anfragezahlen.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, die rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder deren Offenlegung Gesetz oder Behörde verlangen.
(3) Diese Pflicht gilt nach Vertragsende noch 3 Jahre.
§ 10 Inhalte der Partnerseite und Nutzungsrechte
(1) Für die Partnerseite stellt uns der Partner Inhalte zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Logo, Fotos von Betrieb, Team und Referenzen, Texte, Leistungsbeschreibungen, Öffnungszeiten und der Link zu seinem Google-Unternehmensprofil.
(2) Rechte des Partners (Art. 3 Abs. 1 lit. e P2B-VO): Alle Rechte an seinen Inhalten, Marken und Kennzeichen behält der Partner. Er räumt uns für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares, unentgeltliches und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Inhalte
a) auf der Plattform zu veröffentlichen,
b) in Anzeigen und Einträgen zu verwenden, die auf seine Partnerseite oder sein Gebiet hinweisen (etwa Google Ads, das Google-Unternehmensprofil der Plattform, soziale Medien),
c) technisch und redaktionell anzupassen, etwa durch Zuschnitt, Komprimierung, Kürzung, Korrektur oder Übernahme in strukturierte Daten,
d) an technische Dienstleister und Werbeplattformen weiterzugeben und ihnen die dafür nötigen Nutzungsrechte einzuräumen, etwa Google bei der Schaltung von Anzeigen, soweit das für die Buchstaben a bis c nötig ist.
(3) Nach Vertragsende nehmen wir die Partnerseite innerhalb von 7 Tagen offline und löschen die Inhalte innerhalb von 30 Tagen. Ausgenommen sind:
- Sicherungskopien bis zu ihrer planmäßigen Löschung,
- bereits laufende Anzeigen bis zu ihrem Ende, höchstens 30 Tage,
- Unterlagen, die wir aus rechtlichen Gründen aufbewahren müssen.
(4) Der Partner sichert zu, dass er die nötigen Rechte an den Inhalten hat und dass die Inhalte weder Rechte Dritter verletzen noch rechtswidrig oder irreführend sind. Verletzt er diese Zusicherung schuldhaft, stellt er uns von Ansprüchen Dritter frei. Das umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Unzulässige Inhalte und Moderation (Art. 14 DSA): Folgende Inhalte veröffentlichen wir nicht:
- rechtswidrige Inhalte oder solche, die Rechte Dritter verletzen,
- irreführende Angaben, etwa nicht belegte Qualifikationen, Siegel oder Bewertungen,
- Daten oder Bilder von Kunden ohne deren Einwilligung,
- Werbung für Dritte.
Jeden Inhalt prüfen wir vor der Veröffentlichung von Hand. Automatisierte Moderationswerkzeuge setzen wir nicht ein. Entfernen oder ändern wir Inhalte des Partners, teilen wir ihm das mit Begründung in Textform mit (§ 14 Abs. 7). Dagegen kann er sich beschweren (§ 18).
(6) Google-Bewertungen: Der Partner ist einverstanden, dass wir Durchschnitt und Anzahl der Bewertungen aus seinem Google-Unternehmensprofil anzeigen, mit Link zu allen Bewertungen. Die Zahlen aktualisieren wir regelmäßig. Der Partner kann die Anzeige jederzeit abbestellen.
(7) Echte Fotos: Bilder, die den Betrieb, sein Team oder seine Arbeiten zeigen, müssen echte Fotos sein. Mit KI erzeugte Bilder setzen wir auf Partnerseiten nicht als Darstellung des Betriebs ein. Fotos von Baustellen bei Kunden liefert der Partner nur, wenn darauf keine personenbezogenen Daten erkennbar sind oder der Kunde eingewilligt hat.
§ 11 Darstellung und Ranking (Art. 5 P2B-VO)
(1) Welcher Betrieb einem Kunden angezeigt wird und dessen Anfrage erhält, bestimmen diese Hauptparameter:
a) Postleitzahl: Die Postleitzahl, die der Kunde eingibt, oder die Gebietsseite, die er aufruft, legt das Gebiet fest. Dieser Parameter entscheidet.
b) Partnerstatus: Angezeigt wird der Betrieb mit einem wirksamen Partnervertrag für dieses Gebiet, dessen Weiterleitung nicht ausgesetzt ist (§ 14).
c) Leistungsangebot: Bietet der Partner das angefragte Thema nicht an, gilt § 6 Abs. 3 lit. c.
(2) Es gibt nur einen Partner je Gebiet. Innerhalb eines Gebiets wird deshalb nichts gereiht. Auf Übersichtsseiten, etwa der Liste aller Gebiete, sind die Gebiete alphabetisch oder geografisch geordnet. In Ratgeberbeiträgen verweisen wir auf das Gebiet, das zur aufgerufenen Seite oder zur eingegebenen Postleitzahl passt.
(3) Gründe für diese Gewichtung: Kunden erwarten einen Betrieb, der für ihren Ort zuständig ist und kurzfristig kommen kann. Außerdem ist die Zuordnung nach Gebiet der Kern des Gebietsschutzes.
(4) Einfluss von Entgelten (Art. 5 Abs. 3 P2B-VO):
- Als Partnerbetrieb angezeigt wird nur, wer einen Partnervertrag mit Gegenleistung hat (Mindesteinkauf oder Pauschale nach § 12, in der Pilotphase kostenlos).
- Mit einem Zusatzgebiet (§ 13) wird der Partner gegen Entgelt zusätzlich in einem weiteren Gebiet angezeigt.
- Alles andere beeinflusst nicht, welcher Betrieb Anfragen erhält. Das gilt für Werbe- und SEO-Pakete, die Höhe der Einkäufe und Bewertungen. Werbepakete erhöhen nur die Sichtbarkeit außerhalb der Plattform, etwa bei Google.
(5) Kunden erklären wir diese Grundsätze in allgemeiner Form unter „So funktioniert die Vermittlung“. Die Seite ist bei jeder Anzeige eines Partnerbetriebs verlinkt.
§ 12 Vergütung nach der Pilotphase
(1) Nach der Pilotphase wählt der Partner eines der folgenden Modelle. Er kann jeweils zum Quartalsbeginn wechseln, wenn er das 14 Tage vorher in Textform ankündigt.
a) Einkaufsmodell: Es fällt keine Grundgebühr an, solange der Partner je Kalenderquartal Waren im Nettowert von mindestens 1.000 € bei Ada Commerce kauft („Mindesteinkauf“). In Gebieten der Kategorie „Großstadt“ (Anlage 1) liegt der Mindesteinkauf bei 2.000 €.
b) Pauschalmodell: Der Partner zahlt eine monatliche Pauschale von 99 € netto, in Großstadt-Gebieten 149 € netto. Sie ist das Entgelt für die Leistungen nach § 5. Zusätzlich erhält er ein Warenguthaben in gleicher Höhe (Absatz 4).
(2) Berechnung des Mindesteinkaufs: Maßgeblich ist der Nettowarenwert aller Rechnungen von Ada Commerce an den Partner im Quartal. Gutschriften für Rücksendungen werden abgezogen, Versandkosten zählen nicht. Einkäufe über das Geschäftskundenkonto bei rothler.de und über andere Kanäle von Ada Commerce rechnen wir unter der Kundennummer des Partners zusammen. Ist das erste Quartal angebrochen, gilt der Mindesteinkauf anteilig.
(3) Wenn der Mindesteinkauf nicht erreicht wird: Zwei Wochen vor Quartalsende weisen wir den Partner auf einen drohenden Fehlbetrag hin. Wird der Mindesteinkauf in einem Quartal nicht erreicht, berechnen wir nichts nach. Der Partner kann dann ab dem Folgequartal in das Pauschalmodell wechseln. Wechselt er nicht und erreicht er den Mindesteinkauf auch im Folgequartal nicht, können wir den Vertrag nach § 15 Abs. 3 kündigen. Das Gebiet bieten wir dann der Warteliste an.
(4) Warenguthaben: Das Guthaben schreiben wir innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang im Kundenkonto des Partners gut. Es ist ein Rabatt auf künftige Warenbestellungen bei Ada Commerce und kann 12 Monate ab Gutschrift eingelöst werden. Endet der Vertrag, bleibt es noch 3 Monate einlösbar, längstens bis zum Ende der 12-Monats-Frist. Auszahlen, übertragen oder mit der Pauschale verrechnen lässt es sich nicht.
(5) Rechnung und Zahlung: Die Pauschale berechnen wir monatlich im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Für Verzug gelten die gesetzlichen Regeln (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).
(6) Keine Bezugsbindung: Der Mindesteinkauf verpflichtet nicht, Waren ausschließlich oder überwiegend bei Ada Commerce zu kaufen. Der Partner kann bei anderen Lieferanten einkaufen. Welche Produkte er bei seinen Kunden einsetzt und zu welchen Preisen, entscheidet er selbst.
(7) Einkaufskonditionen: Für die Dauer der Partnerschaft erhält der Partner die Konditionen nach Anlage 2. Änderungen dieser Konditionen kündigen wir mindestens 15 Tage vorher in Textform an.
(8) Pauschale und Mindesteinkauf ändern wir nur nach § 21 Abs. 2.
§ 13 Zusatzleistungen
(1) Gegen gesonderte Vergütung nach der Preisliste (Anlage 3) kann der Partner mit einem eigenen Auftrag in Textform zusätzlich buchen:
a) SEO- und Google-Ads-Paket für seine Partnerseite: 249 € netto im Monat zuzüglich Werbebudget,
b) Betreuung seines Google-Unternehmensprofils,
c) ein Zusatzgebiet,
d) den Rückruf-Service der Zentrale,
e) die Erstellung und den Betrieb einer eigenen Website.
(2) Für Zusatzleistungen gelten diese Bedingungen ergänzend. Leistungsumfang, Laufzeit und Kündigung regelt der jeweilige Auftrag. Das Werbebudget berechnen wir ohne Aufschlag weiter.
(3) Zusatzleistungen haben keinen Einfluss darauf, welcher Betrieb Anfragen erhält (§ 11 Abs. 4). Die einzige Ausnahme ist das Zusatzgebiet.
(4) Rückruf-Service: Die Zentrale ruft Kunden im Rahmen unserer Vermittlung zurück, klärt ihre Angaben und gibt das Ergebnis an den Partner weiter. Dabei handelt sie für uns, nicht im Namen des Partners. Termine vereinbart sie nicht, Preise nennt sie nicht.
(5) Für die Leistungen nach Absatz 1 lit. b und e verarbeiten wir personenbezogene Daten im Auftrag des Partners. Dafür schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 8 Abs. 5).
§ 14 Einschränkung, Aussetzung und Beendigung durch Ada Commerce (Art. 3 Abs. 1 lit. c, Art. 4 P2B-VO)
(1) Gründe: Wir können die Weiterleitung von Anfragen ganz oder teilweise aussetzen, einzelne Inhalte der Partnerseite entfernen, die Seite vorübergehend offline nehmen oder den Vertrag beenden, wenn einer dieser Gründe vorliegt:
a) Der Partner meldet sich wiederholt nicht rechtzeitig bei Kunden, also in mindestens 3 dokumentierten Fällen innerhalb von 30 Tagen. Oder uns erreichen wiederholt berechtigte Beschwerden von Kunden.
b) Er verstößt gegen Pflichten zum Datenschutz (§ 8) oder zur Vertraulichkeit (§ 9).
c) Er macht irreführende oder rechtswidrige Angaben auf der Partnerseite, oder es gibt gefälschte Bewertungen (§ 7 Abs. 4 und 5, § 10 Abs. 5).
d) Eine Aufnahmevoraussetzung nach § 3 Abs. 4 fällt weg, etwa durch Löschung aus der Handwerksrolle oder Wegfall der Versicherung.
e) Er ist mit einer fälligen Vergütung mehr als 30 Tage im Verzug, obwohl wir gemahnt haben.
f) Es gibt konkrete Hinweise, dass Kunden gefährdet werden, etwa durch unsachgemäße Arbeiten an Gas- oder Heizungsanlagen.
g) Gesetzliche oder behördliche Pflichten verlangen es.
h) Er verstößt auf andere Weise schwerwiegend gegen diese Bedingungen.
(2) Verhältnismäßigkeit: Wir wählen die mildeste geeignete Maßnahme. Vor einer Maßnahme nach Absatz 1 lit. a bis c oder h mahnen wir den Partner in der Regel zuerst in Textform ab. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Abmahnung entfallen.
(3) Einschränkung und Aussetzung: Die Begründung schicken wir vor oder spätestens mit dem Wirksamwerden in Textform (Art. 4 Abs. 1 P2B-VO). Sie nennt die konkreten Tatsachen und Umstände, einschließlich des Inhalts von Mitteilungen Dritter, und den Grund nach Absatz 1. Eine Aussetzung dauert höchstens 30 Tage. Danach heben wir sie auf oder beenden den Vertrag nach Absatz 4.
(4) Beendigung: Die Begründung schicken wir mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung in Textform (Art. 4 Abs. 2 P2B-VO). Ohne diese Frist, aber mit unverzüglicher Begründung, können wir den Vertrag beenden, wenn
- Gesetz oder Behörde uns dazu verpflichten,
- ein wichtiger Grund nach § 314 BGB vorliegt oder
- der Partner wiederholt gegen diese Bedingungen verstoßen hat (Art. 4 Abs. 4 P2B-VO).
(5) Eine Begründung entfällt nur, wenn Gesetz oder Behörde uns ihre Offenlegung verbieten.
(6) Klärung und Wiedereinsetzung: Über das Beschwerdeverfahren (§ 18) kann der Partner Tatsachen und Umstände klären. Heben wir eine Maßnahme auf, setzen wir ihn unverzüglich wieder ein, einschließlich des Datenzugangs nach § 16 (Art. 4 Abs. 3 P2B-VO).
(7) Für das Entfernen oder Ändern von Inhalten des Partners gelten die Absätze 3 und 6 entsprechend (Art. 17 DSA).
§ 15 Laufzeit und Kündigung (Art. 8 lit. b P2B-VO)
(1) Setzt der Partner die Partnerschaft nach der Pilotphase fort (§ 4 Abs. 3), läuft sie auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Partner kann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen.
(3) Ada Commerce kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen, mindestens aber mit 30 Tagen Vorlauf. Die Gründe teilen wir dabei mit (Art. 4 Abs. 2 P2B-VO).
(4) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Für uns gilt dabei § 14 Abs. 4.
(5) Folgen der Kündigung: Mit dem Ende des Vertrags endet die Weiterleitung von Anfragen, und das Gebiet wird frei. Die Partnerseite und ihre Inhalte behandeln wir nach § 10 Abs. 3, das Warenguthaben nach § 12 Abs. 4. Pauschalen, die für die Zeit nach Vertragsende gezahlt wurden, erstatten wir anteilig. Das darauf entfallende, noch nicht eingelöste Warenguthaben entfällt in gleicher Höhe.
(6) Für die Kündigung genügt eine E-Mail an info@heizungsbau-vor-ort.de.
§ 16 Daten und Datenzugang (Art. 7 Abs. 3 lit. a, Art. 8 lit. c, Art. 9 P2B-VO)
(1) Zugang von Ada Commerce: Wir haben Zugang zu allen Daten, die Kunden und Partner über die Plattform bereitstellen oder die bei ihrer Nutzung entstehen. Das sind insbesondere:
- Anfragen (Kontaktdaten, Angaben zum Vorhaben, Zeitpunkt, Gebiet, Empfänger, Versandstatus),
- mit Einwilligung der Kunden die Herkunftsdaten (Anzeige, Kampagne),
- Statistiken zur Sichtbarkeit der Partnerseite in Suchmaschinen,
- Rückmeldungen und Beschwerden,
- Stamm-, Vertrags- und Einkaufsdaten des Partners.
Diese Daten nutzen wir, um die Plattform zu betreiben, Anfragen weiterzuleiten und nachzuverfolgen, die Vergütung zu berechnen, Missbrauch zu verhindern, die Plattform zu verbessern und unsere Werbung zu steuern. Anfragedaten nutzen wir nicht, um Kunden eigene Produkte anzubieten.
(2) Zugang des Partners: Der Partner erhält alle Angaben aus den an ihn weitergeleiteten Anfragen, ohne die Herkunftsdaten. Außerdem bekommt er jeden Monat einen Bericht mit Zahl, Themen und Status der Anfragen aus seinem Gebiet sowie Angaben zur Sichtbarkeit seiner Partnerseite in Suchmaschinen. Er kann jederzeit Auskunft über die zu ihm gespeicherten Daten verlangen.
(3) Auf Daten anderer Partner und auf Anfragen, die nicht an ihn weitergeleitet wurden, hat der Partner keinen Zugang. Zusammengefasste Angaben über die ganze Plattform, etwa Anfragen je Thema bundesweit, stellen wir nach unserem Ermessen zur Verfügung.
(4) Weitergabe an Dritte: Daten geben wir nur an folgende Empfänger:
- Auftragsverarbeiter (Hosting, E-Mail-Versand),
- Google, und zwar nur Conversion-Daten und Klick-Kennungen mit Einwilligung der Kunden, keine Kontaktdaten,
- Behörden, soweit das Gesetz es verlangt.
Diese Weitergaben sind für den Betrieb der Plattform nötig. Wir verkaufen keine Daten.
(5) Nach Vertragsende (Art. 8 lit. c P2B-VO): Die bereits übermittelten Anfragen behält der Partner in eigener Verantwortung (§ 8). Wir behalten Vertrags- und Abrechnungsdaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und Anfragedaten nach unserer Datenschutzerklärung. Die Inhalte der Partnerseite löschen wir nach § 10 Abs. 3. Auf Wunsch erhält der Partner innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende eine Aufstellung der an ihn weitergeleiteten Anfragen (Datum, Thema, Postleitzahl), ohne Kontaktdaten der Kunden.
§ 17 Weitere Vertriebskanäle, Nebenleistungen und Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 lit. d, Art. 6, 7, 10 P2B-VO)
(1) Vertriebskanäle: Zusätzlich können wir die Partnerseite und das Angebot des Partners bewerben über:
- Google Ads (Suche und Maps),
- das Google-Unternehmensprofil der Plattform,
- soziale Netzwerke,
- Links aus den Onlineshops der Ada Commerce GmbH (etwa rothler.de).
Partnerprogramme (Affiliate) nutzen wir dafür derzeit nicht.
(2) Nebenwaren und -dienstleistungen: Über die Plattform bieten wir Kunden keine Nebenwaren oder -dienstleistungen an, etwa Finanzierungen, Versicherungen oder Produkte. Der Produktkatalog von Ada Commerce auf der Plattform richtet sich an Fachbetriebe, bestellen lässt sich darüber nicht. Eigene Zusatzleistungen, etwa Wartungsverträge, darf der Partner auf seiner Partnerseite darstellen.
(3) Unterschiedliche Behandlung:
- Ada Commerce führt selbst keine Handwerksleistungen aus und steht insoweit nicht im Wettbewerb mit dem Partner.
- In Gebieten ohne Partner bearbeitet die Zentrale die Anfragen. Nach Rücksprache mit dem Kunden kann sie sie an Betriebe ihrer Wahl geben, auch an Betriebe ohne Partnervertrag.
- Ada Commerce verkauft Heizkörper und Zubehör über eigene Onlineshops auch an Verbraucher. Diese Shops verlinken auf die Plattform, die Plattform verlinkt nicht auf die Shops.
- Mit Ada Commerce verbundene Unternehmen werden auf der Plattform nicht bevorzugt.
(4) Keine Paritäts- oder Ausschließlichkeitsklauseln (Art. 10 P2B-VO): Der Partner kann seine Leistungen über andere Kanäle und Plattformen zu anderen Bedingungen anbieten. Waren kann er bei anderen Lieferanten kaufen.
§ 18 Internes Beschwerdemanagement (Art. 11 P2B-VO)
(1) Beschwerden kann der Partner kostenlos per E-Mail an info@heizungsbau-vor-ort.de (Betreff „Beschwerde“) oder per Post an Ada Commerce GmbH, Neusserstr. 150, 41363 Jüchen richten. Das gilt insbesondere für
a) die mutmaßliche Nichteinhaltung der P2B-Verordnung durch uns,
b) technische Probleme der Plattform,
c) unsere Maßnahmen oder unser Verhalten im Zusammenhang mit der Plattform, etwa nach § 14 oder § 10 Abs. 5.
(2) Den Eingang bestätigen wir innerhalb von 3 Werktagen. Wir prüfen jede Beschwerde sorgfältig und behandeln gleiche Fälle gleich. Das Ergebnis teilen wir dem Partner persönlich, klar und verständlich in Textform mit, in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Dauert es in komplexen Fällen länger, schicken wir einen Zwischenbescheid.
§ 19 Mediation
(1) Lässt sich eine Streitigkeit über die Leistungen der Plattform nicht über § 18 beilegen, sind wir bereit, eine Mediation zu versuchen. Den Mediator wählen beide Seiten gemeinsam.
(2) Die Mediation ist freiwillig. Beide Seiten beteiligen sich nach Treu und Glauben. Wir tragen einen angemessenen Anteil der Kosten, der sich nach dem Vorschlag des Mediators unter Berücksichtigung aller Umstände richtet.
(3) Beide Seiten können vor, während und nach einer Mediation jederzeit ein Gericht anrufen.
§ 20 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt
- für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Verletzen wir leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vorhersehbar war. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. Hier sind das insbesondere die Weiterleitung der Anfragen, der Gebietsschutz und die Vertraulichkeit.
(3) Im Übrigen haften wir für leichte Fahrlässigkeit nicht.
(4) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
(5) Der Partner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für seine Leistungen gegenüber Kunden ist er allein verantwortlich. Machen Kunden oder Dritte gegen uns Ansprüche geltend, weil der Partner schuldhaft gegen §§ 7, 8 oder 10 verstoßen hat, stellt er uns davon frei.
(6) Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt, insbesondere nach Art. 82 DSGVO.
§ 21 Änderungen dieser Bedingungen (Art. 3 Abs. 2 und 4, Art. 8 lit. a P2B-VO)
(1) Mitteilung: Geplante Änderungen teilen wir dem Partner in Textform mit, per E-Mail mit der neuen Fassung als PDF. Sie werden frühestens 15 Tage nach Zugang der Mitteilung wirksam. Muss der Partner wegen der Änderung technische oder geschäftliche Anpassungen vornehmen, gewähren wir eine angemessen längere Frist.
(2) Wesentliche Vertragsinhalte: Änderungen an Pauschale, Mindesteinkauf, Gebiet, Laufzeit oder Kündigungsfristen werden nur mit Zustimmung des Partners in Textform wirksam. Stimmt der Partner nicht zu, können wir den Vertrag nach § 15 Abs. 3 kündigen.
(3) Kündigungsrecht: Wegen einer mitgeteilten Änderung kann der Partner den Vertrag vor Ablauf der Frist kündigen. Die Kündigung wird innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung wirksam, sofern keine kürzere Kündigungsfrist gilt.
(4) Verzicht auf die Frist: Durch Erklärung in Textform oder eine eindeutige bestätigende Handlung kann der Partner auf die Frist verzichten.
(5) Ausnahmen von der Frist: Die Frist gilt nicht, wenn gesetzliche oder behördliche Pflichten eine kurzfristige Änderung verlangen. Sie gilt auch nicht, wenn eine Änderung nötig ist, um eine unvorhergesehene und unmittelbar drohende Gefahr durch Betrug, Schadsoftware, Spam, Datenschutzverletzungen oder andere Cybersicherheitsrisiken abzuwehren.
(6) Rückwirkende Änderungen gibt es nicht, außer das Gesetz schreibt sie vor oder sie sind für den Partner vorteilhaft.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Mönchengladbach: das Landgericht Mönchengladbach, und soweit sachlich das Amtsgericht zuständig ist, das Amtsgericht Mönchengladbach. Wir dürfen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Partners klagen.
(3) Soweit nicht anders bestimmt, genügt für Erklärungen die Textform.
(4) Rechte aus diesem Vertrag kann der Partner nur mit unserer Zustimmung abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt. Aufrechnen kann der Partner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis sind davon ausgenommen.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
(6) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).
Anlagen
- Anlage 1 – Gebiet: Postleitzahlbereiche des Partners, Kategorie „Standard“ oder „Großstadt“, Liste der Großstadt-Gebiete
- Anlage 2 – Einkaufskonditionen: Rabatt bzw. Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Bestellweg
- Anlage 3 – Preisliste Zusatzleistungen: Leistungsbeschreibung, Preise, Laufzeiten
Die Anlagen erhält der Partner mit der Bestätigung seiner Anmeldung.
