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Heizung & Heizungstausch

Neue Heizung: Kosten je Heizsystem, Förderung und Ablauf des Tauschs

Was der Heizungstausch im Einfamilienhaus insgesamt kostet, welche Posten im ersten Preis oft fehlen, wie viel die Förderung übernimmt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.

Redaktion Heizungsbauer vor OrtMit KI erstelltStand: September 202620 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Eine neue Heizung kostet im Einfamilienhaus inklusive Einbau und Entsorgung der Altanlage im Schnitt rund 16.000 € als Gas-Brennwertkessel, 36.000 € als Luft-Wasser-Wärmepumpe und 42.000 € als Pelletkessel (Verbraucherzentrale, 06/2026). Heizkörper, Abgasrohr oder Öltank-Ausbau kommen oft dazu. Förderung gibt es nur für erneuerbare Heizungen: 30 % plus Boni, höchstens 70 % (80 % bei sehr niedrigem Einkommen) von maximal 28.000 € (KfW 458, 09/2026).

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Heizungskeller im Altbau: Links steht ein stillgelegter alter Ölkessel mit verschlossenen Leitungen. Ein Monteur schließt ein neues weißes Wandgerät neben einem Warmwasserspeicher an, im Nebenraum steht der alte Öltank.
Symbolbild, KI-generiert

Was eine neue Heizung kostet, entscheidet sich selten am Gerät allein. Im Altbau kommen Abgasrohr, Öltank-Ausbau, Heizkörper oder ein neuer Zählerschrank dazu. Gleichzeitig senkt die Förderung den Preis erneuerbarer Heizungen spürbar, aber nur bis zu einer Obergrenze. Hier sehen Sie die Gesamtrechnung für jedes System, Stand September 2026.

Was kostet eine neue Heizung? Gesamtkosten je Heizsystem 2026

Heizsystem (Einfamilienhaus)Gerät + Montage, inkl. Entsorgung Altanlagetypische Nebenkostenförderfähig (KfW 458)Quelle, Stand
Gas-Brennwertkesselim Schnitt rund 16.000 €Abgasrohr im Schornstein, Schornsteinfeger-AbnahmeneinVZ-Energieberatung, 06/2026
Öl-Brennwertkessel8.700–17.200 € inkl. neuem Öltank, Speicher, Schornsteinsanierung, Montage und hydraulischem AbgleichAusbau des alten Tanks, Restöl entsorgenneinco2online, 04/2026
Luft-Wasser-Wärmepumpeim Schnitt rund 36.000 €Heizkörper, Zählerschrank, Messsystem, Fundament, Öltank-AusbaujaVZ-Energieberatung, 06/2026
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Sonde oder Kollektor)rund 54.000–56.000 €wie Luft-Wasser, dazu Bohrung bzw. ErdarbeitenjaVZ-Energieberatung (Grafik), 06/2026
Pelletkesselrund 42.000 €Lagerraum, Abgasanlage, Öltank-AusbaujaVZ-Energieberatung (Grafik), 06/2026
Fernwärme-Anschlussrund 19.000 €, regional sehr unterschiedlichLeitung bis zum Haus, Übergabestationja, nur Teile auf dem eigenen GrundstückVZ-Energieberatung (Grafik), 06/2026
Hybrid: Wärmepumpe + Gas-Brennwertrund 49.000 €wie Wärmepumpe und Gas zusammennur der erneuerbare TeilVZ-Energieberatung (Grafik), 06/2026

Die Durchschnittswerte der Energieberatung der Verbraucherzentrale stammen aus Rückmeldungen von Energieberatern, je Heizungsart 47 bis 129 Angaben. Sie enthalten laut Quelle die Entsorgung der alten Heiztechnik und den betriebsfertigen Anschluss, aber keine neuen Heizleitungen und Heizflächen. Werte mit dem Zusatz „Grafik“ sind aus einem Balkendiagramm abgelesen und deshalb gerundet.

Einen reinen Öl-Brennwertkessel enthält diese Übersicht nicht, dafür steht die Spanne von co2online in der Tabelle. Sie ist die Summe aus Kessel, neuem 3.000-Liter-Tank, Speicher, Schornsteinsanierung, Montage und Abgleich. Ausbau und Entsorgung der Altanlage sind darin nicht enthalten.

Drei Kernsätze zum Mitnehmen:

  • Ein neuer Gas-Brennwertkessel kostet im Einfamilienhaus mit Einbau im Schnitt rund 16.000 € (Stand 06/2026) und wird nicht gefördert.
  • Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet mit Einbau im Schnitt rund 36.000 € (Stand 06/2026), vor Abzug von 30 bis 80 % Förderung auf höchstens 28.000 €.
  • Ein Pelletkessel liegt mit Einbau bei rund 42.000 € (Stand 06/2026) und ist wie die Wärmepumpe förderfähig.

Andere Quellen nennen niedrigere Zahlen. co2online schreibt, dass die Kosten für eine neue Heizung von 6.000 bis über 30.000 € reichen, für Wärmepumpen 12.000 bis 30.000 € (Stand 08/2026). Dort ist aber nicht immer angegeben, ob der Einbau enthalten ist. Viele Hersteller- und Vergleichsseiten nennen reine Gerätepreise.

Vergleichen Sie Angebote deshalb nur mit Preisen, die Montage und Entsorgung einschließen.

Was kostet eine neue Heizung mit Einbau und Heizkörpern? Die Nebenkosten

Zum Gerätepreis kommen je nach Haus diese Posten hinzu:

  • Abgasanlage: neues Abgasrohr im Schornstein bei Brennwertkesseln, Abnahme durch den Schornsteinfeger
  • Rückbau: alten Kessel ausbauen, Öltank reinigen, ausbauen und entsorgen
  • Heizflächen: einzelne größere Heizkörper oder eine Fußbodenheizung, dazu der hydraulische Abgleich
  • Speicher: Pufferspeicher oder neuer Warmwasserspeicher
  • Elektrik: Zählerschrank, Leitungen, intelligentes Messsystem bei der Wärmepumpe
  • Gasanschluss: Stilllegung beim Netzbetreiber, wenn Sie von Gas auf ein anderes System wechseln
  • Oberflächen: Wände und Böden nach Durchbrüchen wiederherstellen

Wie viel das zusammen ausmacht, hängt stark vom Haus ab. Für einige Posten gibt es belastbare Spannen, für andere nur einen Preis nach Angebot:

Nebenkosten-PostenbetrifftSpanne (Quelle, Stand)förderfähig mit Wärmepumpe oder Pellet
SchornsteinsanierungGas, Öl, Pellet1.000–1.500 € (co2online, 04/2026)Pellet: ja, Abgasanlage für den neuen Kessel
Öltank ausbauenalle Umsteiger von Öl400–2.000 € (co2online, 04/2026)ja, als Demontagearbeit durch den Fachbetrieb
Restöl entsorgenalle Umsteiger von Öl150–500 € je 1.000 Liter (co2online, 04/2026)ja, als Demontagearbeit durch den Fachbetrieb
Heizkörper, Fußbodenheizungvor allem Wärmepumpenach Angebotja, Nebenmaßnahme
Hydraulischer Abgleichallenach Angebotja, Förderbedingung
Puffer- oder Warmwasserspeichervor allem Wärmepumpe, Pelletnach Angebotja, Nebenmaßnahme
Zählerschrank und ElektrikWärmepumpenach Angebotja, elektrische Infrastruktur
Gasanschluss stilllegenUmstieg weg von GasRechtslage offen, siehe untennein

Wichtig bei der Wärmepumpe: Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohnung auf 28.000 € begrenzt. Liegt der Grundpreis schon bei 36.000 €, zahlen Sie jeden weiteren Euro für Heizkörper oder Elektrik selbst. Die Förderung rechnet dann nicht mehr mit.

Abgasanlage und Schornstein

Ein Brennwertkessel nutzt die Wärme im Abgas fast vollständig. Das Abgas ist deshalb kühl und feucht. Ein alter gemauerter Schornstein verträgt diese Feuchte nicht, er braucht fast immer ein feuchteunempfindliches Abgasrohr aus Kunststoff oder Edelstahl. co2online nennt für die Schornsteinsanierung 1.000 bis 1.500 € (Stand 04/2026).

Heizungsbauer mit grauen Arbeitshandschuhen prüft den schwarzen Dichtring in der Muffe eines weißen Kunststoff-Abgasrohrs; dahinter ein alter Backsteinschornstein mit geöffneter Reinigungstür und ein weißes Gas-Brennwertgerät an der Kellerwand, auf der Werkbank weitere Abgasrohre und ein Stützbogen. Solche Nebenarbeiten erhöhen die Kosten einer neuen Heizung im Altbau.
Symbolbild, KI-generiert: Neue Abgasleitung aus Kunststoff für den alten Schornstein. Diese Schornsteinsanierung gehört beim Heizungstausch oft zu den Nebenkosten, die man leicht vergisst.

Vor der Inbetriebnahme einer Gas-, Öl- oder Pelletheizung prüft und bescheinigt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die sichere Benutzbarkeit der Feuerstätte und der Abgasanlage. Das schreiben die Bauordnungen der Länder vor, in Niedersachsen zum Beispiel § 40 Abs. 6 NBauO. Bei einer Wärmepumpe entfällt der Schornstein ganz. Das Abgasrohr gehört ins Angebot und nicht in einen späteren Nachtrag.

Alten Kessel und Öltank ausbauen

Wer eine Ölheizung erneuern lässt, muss den alten Tank einplanen. Er wird leergefahren oder abgesaugt, gereinigt und ausgebaut. Das macht ein Fachbetrieb, weil Heizöl ein wassergefährdender Stoff ist. co2online nennt für den Ausbau 400 bis 2.000 € und für die Entsorgung von Restöl 150 bis 500 € je 1.000 Liter (Stand 04/2026).

Kommt eine geförderte Heizung, sind Ausbau und Entsorgung des alten Kessels und die Entsorgung des Öltanks förderfähig (KfW-Infoblatt, Nr. 4.2.8). In Eigenleistung fördert die KfW nur Material, für den Ausbau also praktisch nichts.

Für den Klimageschwindigkeitsbonus ist die fachgerechte Demontage und Entsorgung der alten Heizung sogar Bedingung. Ob der Öltank im Durchschnittspreis der Verbraucherzentrale steckt, geht aus der Quelle nicht hervor. Lassen Sie ihn im Angebot als eigene Position ausweisen.

Heizkörper, Fußbodenheizung und hydraulischer Abgleich

Eine Wärmepumpe arbeitet am sparsamsten mit niedriger Vorlauftemperatur. Vorlauftemperatur ist die Temperatur, mit der das Heizwasser zu den Heizkörpern fließt.

In vielen Altbauten reichen die vorhandenen Heizkörper. Oft müssen nur einzelne zu kleine Heizkörper gegen größere getauscht werden. Welche das sind, zeigt eine raumweise Heizlastberechnung.

Heizkörper jeder Bauart und Flächenheizungen samt Estrich und Belag sind mit neuer Wärmepumpe als Nebenmaßnahme förderfähig. Wer größere Umbauten plant, kann eine Fußbodenheizung im Altbau nachrüsten, was die Kosten einer nachgerüsteten Fußbodenheizung zeigt. Für die Montage einzelner Heizkörper gibt es keine belastbare Preisquelle, deshalb gilt hier: Preis nach Angebot.

Der hydraulische Abgleich stellt jeden Heizkörper so ein, dass er genau die nötige Wassermenge bekommt. Für die Förderung ist er Pflicht. Gesetzlich vorgeschrieben ist er nach Einbau einer Heizung nur in Gebäuden ab sechs Wohnungen (§ 60c GModG, bisher GEG).

Strom, Zählerschrank und Gasanschluss

Für eine geförderte Wärmepumpe müssen Sie bis zur Inbetriebnahme ein intelligentes Messsystem bestellen. Ein intelligentes Messsystem ist ein digitaler Stromzähler mit Kommunikationsmodul. Zusammen mit einer Steuerungseinrichtung kann der Netzbetreiber darüber die Wärmepumpe bei Engpässen dimmen. Ob der vorhandene Zählerschrank dafür reicht oder umgebaut werden muss, prüft der Elektrofachbetrieb.

Die Wärmepumpe wird vor der Montage beim Netzbetreiber angemeldet (§ 19 Abs. 2 NAV). Die elektrische Infrastruktur ist förderfähig.

Wer von Gas auf ein anderes System umsteigt, beantragt beim Netzbetreiber die Stilllegung des Anschlusses und den Ausbau des Zählers. Ob dafür Kosten anfallen dürfen, ist umstritten. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat 2025 entschieden, dass ohne vertragliche Vereinbarung keine Stilllegungskosten verlangt werden dürfen, die Revision beim Bundesgerichtshof läuft (Verbraucherzentrale, Stand 05/2026). Lassen Sie Forderungen des Netzbetreibers prüfen.

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Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung 2026?

Die Heizungsförderung ist ein Zuschuss der KfW (Programm 458) von 30 bis 80 % der förderfähigen Kosten. Sie gilt nur für Heizungen mit erneuerbaren Energien: Wärmepumpen, Biomasse wie Pellets, Solarthermie, Brennstoffzellen und den Anschluss an ein Wärmenetz. Reine Gas- und Ölheizungen stehen nicht auf der Liste.

Förderbaustein (KfW 458)SatzWer ihn bekommt
Grundförderung30 %alle Antragsteller
Klimageschwindigkeitsbonus16 %selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, oder eine Gas- bzw. Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre läuft; die alte Heizung wird fachgerecht ausgebaut, danach heizt im Haus keine Gas- oder Ölheizung mehr
Einkommensbonus40 / 30 / 10 %selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €; mit Kind unter 18 liegt die Grenze jeweils 10.000 € höher
Höchstsatz70 %, nur mit 40-%-Einkommensbonus 80 %Summe der Boni wird gekappt
förderfähige Kostenhöchstens 28.000 € für die erste Wohnung15.000 € je 2. bis 6. Wohnung, 8.000 € ab der 7.

Quelle: KfW-Programmseite und Merkblatt 458, Förderrichtlinie BEG EM (BAnz AT 27.08.2026 B1), Stand September 2026. Der höchste Zuschuss im Einfamilienhaus beträgt damit 80 % von 28.000 €, also 22.400 €.

Weitere Bedingungen laut Merkblatt: Das Haus steht seit mindestens fünf Jahren, das gesamte Heizungsverteilsystem wird mit optimiert, und es gibt eine kleine Mindestinvestition. Als Einkommen zählt der Durchschnitt der zu versteuernden Haushaltseinkommen im zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, bei einem Antrag 2026 also 2023 und 2024.

Wer bekommt 70 % Förderung?

70 % bekommen zum Beispiel selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 €, die eine alte Ölheizung ersetzen: 30 + 16 + 30 = 76 %, gekappt auf 70 %. Auch 30 % Grundförderung plus 40 % Einkommensbonus ergeben 70 %. Die 80 % gibt es nur für Haushalte bis 30.000 € Einkommen (mit Kind 40.000 €), die zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten. Die „bis zu 80 %“, die viele Seiten nennen, gelten also nur für einen kleinen Teil der Haushalte.

Was sich 2027 ändert

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 01.08.2028. Die Höchstgrenze für die erste Wohnung sinkt ab dem 01.02.2027 auf 27.250 € und dann halbjährlich um 750 €.

Für Wärmepumpen sieht die Förderrichtlinie ab dem 1. Quartal 2027 eine Grundförderung von 15 % plus einen EU-Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten vor. Der Starttermin ist noch nicht bekanntgegeben. Sicher mit den heutigen Sätzen planen Sie nur bei Antragseingang bis zum 31.12.2026.

Steuerbonus statt Zuschuss

Statt des Zuschusses können Sie die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen, aber nicht beides für dieselbe Maßnahme. Sie bringt 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 € je Objekt. Voraussetzung: selbst genutztes Haus, älter als zehn Jahre, Ausführung durch ein Fachunternehmen. Zur Zwischenfinanzierung ist der KfW-Ergänzungskredit 358/359 mit dem Zuschuss kombinierbar.

Rechenbeispiel: Was kostet eine neue Heizung für ein altes Haus?

Beispielrechnung, keine Angebotszahl: Einfamilienhaus, Baujahr um 1975, rund 140 m² Wohnfläche. Der Ölkessel ist über 20 Jahre alt, läuft aber noch. Die Eigentümer wohnen selbst im Haus und haben keine Kinder unter 18.

Der Antrag geht im Jahr 2026 ein. Als Preise dienen die Durchschnittswerte der Verbraucherzentrale (06/2026) inklusive Einbau und Entsorgung, ohne neue Heizkörper.

VarianteInvestition (Ø 06/2026)förderfähige KostenFörderungEigenanteil
Gas-Brennwertkessel16.000 €0 €0 €16.000 €
Luft-Wasser-Wärmepumpe, Einkommen über 50.000 €36.000 €28.000 €46 % = 12.880 €23.120 €
Luft-Wasser-Wärmepumpe, Einkommen 40.001–50.000 €36.000 €28.000 €56 % = 15.680 €20.320 €
Luft-Wasser-Wärmepumpe, Einkommen 30.001–40.000 €36.000 €28.000 €70 % (Deckel) = 19.600 €16.400 €
Luft-Wasser-Wärmepumpe, Einkommen bis 30.000 €36.000 €28.000 €80 % (Deckel) = 22.400 €13.600 €
Pelletkessel, Einkommen über 50.000 €rund 42.000 €28.000 €46 % = 12.880 €rund 29.100 €

Einkommen meint das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % gilt hier ohne Altersgrenze, weil ein funktionierender Ölkessel ersetzt wird. Bei einem Gaskessel gäbe es ihn nur, wenn dieser mindestens 20 Jahre läuft.

Was die Rechnung zeigt: Auf dem Papier liegt die Wärmepumpe 20.000 € über dem Gaskessel. Nach Förderung sind es bei hohem Einkommen noch gut 7.100 €. Bei Einkommen bis 40.000 € kostet die Wärmepumpe den Haushalt etwa so viel wie der Gaskessel oder weniger.

Braucht das Haus zusätzlich neue Heizkörper, steigt der Eigenanteil bei der Wärmepumpe um deren vollen Preis. Die Grenze von 28.000 € ist in diesem Beispiel schon ausgeschöpft. Beim Gaskessel kommen ab 2029 der Pflichtanteil an Biomethan oder anderen grünen Gasen und der CO₂-Preis hinzu. Beides lässt sich heute nicht seriös in Euro beziffern.

Beantragen Sie ab dem 01.02.2027, sinkt der Bonus auf 12 % und die Grenze auf 27.250 €. Im ersten Fall ergibt das 42 % von 27.250 € = 11.445 €, also 1.435 € weniger Zuschuss. Was die ab dem 1. Quartal 2027 geplante Umstellung der Wärmepumpen-Förderung bewirkt, ist noch offen und hier nicht eingerechnet.

Welche neue Heizung passt zu Ihrem Haus? Entscheidungshilfe in 5 Fragen

Die richtige Heizung ergibt sich aus fünf Fragen:

  1. Wie warm muss das Heizwasser an kalten Tagen sein? Reicht eine niedrige Vorlauftemperatur, arbeitet eine Wärmepumpe effizient. Ob das bei Ihnen gilt, zeigt die Heizlastberechnung, nicht das Baujahr allein.
  2. Ist Platz für ein Außengerät oder ein Pelletlager? Die Luft-Wasser-Wärmepumpe braucht einen Aufstellort mit Rücksicht auf den Schall beim Nachbarn. Der Pelletkessel braucht einen trockenen Lagerraum für den Brennstoff.
  3. Gibt es ein Wärmenetz in der Straße? Dann ist Fernwärme eine Option ohne eigenen Wärmeerzeuger. Besteht ein kommunaler Anschlusszwang, wird eine eigene Heizung nicht gefördert.
  4. Wie hoch sind Budget und Förderung? Rechnen Sie Ihren Fördersatz nach der Tabelle oben aus. Mit hohem Bonus schrumpft der Abstand zwischen Wärmepumpe und Gas stark.
  5. Wie groß ist der Zeitdruck? Ist der Kessel defekt, überbrückt eine Leihheizung die Zeit bis zum Einbau. Deren Miete ist bis zu einem Jahr ab Antrag förderfähig, wenn danach eine geförderte Heizung kommt.

Welche neue Heizung ist für den Altbau die beste?

Eine Antwort für alle Häuser gibt es nicht. In vielen Altbauten ist eine Wärmepumpe möglich, oft mit einzelnen größeren Heizkörpern. Ob das für Ihr Haus gilt, zeigt die raumweise Heizlastberechnung. Wo das nicht reicht oder kein Platz ist, kommen Pellets, Fernwärme oder eine Hybridheizung infrage.

Was ist die billigste Heizung, in Anschaffung und Betrieb?

In der Anschaffung ist der Gas-Brennwertkessel mit rund 16.000 € die günstigste wassergeführte Heizung, gleichauf mit dem Flüssiggas-Brennwertkessel (Stand 06/2026). Eine Elektro-Direktheizung ist mit rund 11.000 € noch günstiger, verursacht aber hohe Stromkosten und wird nicht gefördert. Außerhalb des selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses darf sie im Bestand nur eingebaut werden, wenn die Gebäudehülle die gesetzlichen Anforderungen um mindestens 30 % unterschreitet (§ 46 GModG).

Im Betrieb sieht es anders aus: Nach einer Prognose von co2online (08/2026) für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 130 m² liegen die laufenden Kosten einer Wärmepumpe von 2026 bis 2045 bei etwa 22.000 bis 24.500 €, bei Gas bei rund 55.600 € und bei Öl bei rund 67.200 €. Das ist eine Prognose mit Annahmen zu künftigen Energie- und CO₂-Preisen, nehmen Sie die Zahlen also als Richtung, nicht als Zusage.

KriteriumGas-BrennwertLuft-Wasser-WärmepumpePellet
Anschaffung mit Einbau (Ø 06/2026)rund 16.000 €rund 36.000 €rund 42.000 €
Förderungkeine30–80 % auf max. 28.000 €30–80 % auf max. 28.000 €
Auflagen ab 2029steigender Bio-Anteil (§ 43 GModG)keinekeine
Schornstein nötigjaneinja

Für Gas und Öl kommt der CO₂-Preis hinzu. 2026 liegt er bei 55 bis 65 € je Tonne. Bei 65 € je Tonne macht das laut Deutscher Emissionshandelsstelle gegenüber 2025 rund 0,22 ct je kWh Erdgas und 3,2 ct je Liter Heizöl mehr aus.

Ab 2028 soll sich der Preis im EU-Emissionshandel am Markt bilden. Das steht in einem Gesetzentwurf, der im September 2026 in erster Lesung beraten wurde.

Heizung erneuern: Was ist Pflicht, was erlaubt das GModG 2026?

Welche Heizungen sind ab 2026 noch erlaubt? Beim Heizungstausch dürfen Sie seit dem 29.07.2026 wieder frei wählen: Gas, Öl, Flüssiggas, Wärmepumpe, Biomasse, Hybrid, Fernwärme und weitere Lösungen (§ 42 Abs. 2 GModG). Die Pflicht zu 65 % erneuerbarer Energie ist entfallen. Wer neu Gas oder Öl einbaut, muss aber ab 2029 einen steigenden Bio-Anteil sicherstellen.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist der neue Name des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die wichtigsten Punkte für den Heizungstausch:

  • 65-%-Regel entfallen: § 71 GEG ist weggefallen (Bundesregierung, 29.07.2026).
  • Keine Austauschpflicht wegen Alters: Die frühere 30-Jahre-Regel für alte Kessel (§ 72 GEG) ist weggefallen. Eine Pflicht, einen funktionierenden Kessel allein wegen seines Alters auszutauschen, enthält das GModG nicht mehr.
  • Keine Beratungspflicht mehr: Vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung müssen Sie sich nicht mehr verpflichtend beraten lassen (ADAC, Bundestag).
  • Biotreppe für neue Gas- und Ölheizungen: Wird eine solche Heizung nach dem 29.07.2026 eingebaut, muss ein Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder bestimmtem Wasserstoff stammen: ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 %, ab 2040 60 % (§ 43 Abs. 1 GModG).
  • 2045: Laut Bundesregierung müssen Brennstoffe ab 2045 komplett klimaneutral sein. Das regelt eine angekündigte Grüngas- und Grünheizölquote für die Brennstoffanbieter (§ 42a GModG), nicht die Biotreppe selbst.
  • Heizungsausfall: Wird eine Gas- oder Ölheizung 2028 wegen eines irreparablen Ausfalls eingebaut, gilt die Biopflicht erst zwölf Monate nach dem Einbau (§ 43 Abs. 7).
  • Wärmeplanung: Der Heizungstausch ist von der kommunalen Wärmeplanung entkoppelt (ADAC).

Ein Kessel mit dem Label „H2-ready“ ändert daran nichts. Die Biopflicht hängt am tatsächlich bezogenen Brennstoff, nicht an der Technik des Kessels. Eine Hybridheizung erfüllt die Biotreppe dagegen, wenn die Wärmepumpe stark genug ist: je nach Betriebsweise mindestens 30 bzw. 40 % der Leistung des Kessels (§ 43 Abs. 5).

Ablauf des Heizungstauschs in 8 Schritten

Eine neue Heizung einbauen zu lassen, läuft in dieser Reihenfolge ab:

  1. Bestand aufnehmen: Verbrauch der letzten Jahre, Baujahr, Wohnfläche, Fotos von Kessel, Typenschild, Schornstein und Heizkörpern sammeln.
  2. Vor-Ort-Termin und Heizlast: Der Heizungsbauer berechnet die Heizlast raumweise. Die alte Kesselleistung ist kein Maßstab, alte Kessel sind fast immer zu groß.
  3. Angebote vergleichen: Nur Angebote mit gleichem Umfang vergleichen, inklusive Nebenkosten (Checkliste unten).
  4. Vertrag mit Förder-Vorbehalt: Den Auftrag nur mit einer Bedingung unterschreiben, die ihn an die Förderzusage knüpft. Vorher stellt der Fachbetrieb die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus.
  5. Förderantrag stellen: Antrag im Kundenportal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen. Die Richtlinie erlaubt den Start nach dem Antrag auf eigenes Risiko, die KfW empfiehlt, die Zusage abzuwarten.
  6. Anmeldungen: Wärmepumpe beim Netzbetreiber vorab anmelden, intelligentes Messsystem bestellen. Bei Gas-, Öl- oder Pelletheizung den Schornsteinfeger einbinden.
  7. Einbau: Altanlage ausbauen, neue Heizung montieren, Abgas, Elektrik und Hydraulik anschließen. Wie viele Tage Sie ohne Heizung sind, hängt vom System ab. Klären Sie das und eine mögliche Leihheizung vorher.
  8. Inbetriebnahme und Nachweis: Hydraulischer Abgleich, Heizkurve, Einweisung, Abnahme durch den Schornsteinfeger bei Feuerstätten. Danach reichen Sie den Verwendungsnachweis ein, erst dann zahlt die KfW aus.

Ein typischer Fehler: der Auftrag ohne Förder-Vorbehalt. Ein solcher Vertrag gilt für die KfW schon als Beginn des Vorhabens, genau wie der Start der Bauarbeiten. Liegt dieser Beginn vor dem Antrag, ist die Förderung verloren (Merkblatt 458). Wie sich die Schritte bei der Wärmepumpe im Detail unterscheiden, beschreibt der Ablauf beim Einbau einer Wärmepumpe.

Planen Sie den Tausch möglichst außerhalb der Heizperiode. Eine Pflicht, die zur Eile zwingt, gibt es seit dem GModG nicht mehr. Ein Gaskessel hält laut Herstellern 15 bis 25 Jahre (co2online, 03/2025). Wer ab etwa diesem Alter plant, kann in Ruhe Angebote einholen.

Wann der Heizungsbauer ran sollte

Den Heizungsbauer brauchen Sie spätestens, wenn eines dieser Warnzeichen auftritt:

  • Der Kessel fällt wiederholt mit Störung aus oder Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar.
  • Der Schornsteinfeger beanstandet die Abgaswerte oder die Abgasanlage.
  • Heizkörper werden trotz voller Leistung nicht mehr richtig warm.
  • Sie wollen Förderung beantragen. Die Bestätigung zum Antrag stellt ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte aus.

Selbst können Sie Verbrauch und Unterlagen sammeln, Fotos machen, den Förderrechner nutzen und Angebote vergleichen. Arbeiten an der Gasleitung dürfen nur Betriebe aus dem Installateurverzeichnis des Netzbetreibers ausführen (§ 13 NDAV). Den Stromanschluss für eine Wärmepumpe baut nur ein eingetragener Elektrofachbetrieb (§ 13 NAV). Heizlast, hydraulischer Abgleich und Abgasanlage gehören ebenfalls in Fachhand, sie sind Voraussetzung für Förderung und sicheren Betrieb.

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Alternativen und Sonderfälle im Überblick

Neben den klassischen Einzelsystemen gibt es drei Lösungen, die für viele Häuser infrage kommen.

Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gaskessel

Eine Hybridheizung kombiniert eine Wärmepumpe mit einem Gas- oder Ölkessel für die kältesten Tage. Mit Einbau liegt sie laut Verbraucherzentrale bei rund 49.000 € (06/2026).

Gefördert wird nur der erneuerbare Teil. Nach dem Umbau müssen die Räume zu mindestens 65 % erneuerbar beheizt werden. Bei einem Kompaktgerät sind pauschal 65 % der Kosten förderfähig. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es bei Hybridheizungen grundsätzlich nicht.

Fernwärme statt eigener Heizung

Mit Fernwärme ersetzt eine Übergabestation im Keller den Kessel. Die Verbraucherzentrale nennt rund 19.000 € (06/2026), der Anschlusspreis ist aber regional beim Versorger zu erfragen. co2online nennt 5.000 bis 10.000 € für den Anschluss, oft vom Versorger vorgestreckt und über den monatlichen Abschlag bezahlt. Gefördert werden nur Teile auf dem eigenen Grundstück, nicht die Leitung bis zur Grundstücksgrenze.

Heizungsraum: Wann er Vorschrift ist

Ob Sie einen eigenen Heizungsraum brauchen, hängt vom Brennstoff und von der Leistung ab und regelt das Bauordnungsrecht Ihres Bundeslandes. Gas-, Öl- und Pelletheizungen brauchen zusätzlich eine Abgasanlage, Pellets einen Lagerraum. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Außengerät kommt ohne Schornstein aus. Ihr Heizungsbauer und der Bezirksschornsteinfeger klären das beim Vor-Ort-Termin.

Angebot prüfen: Das muss drinstehen

Was ein Heizungsaustausch kostet, sehen Sie erst im vollständigen Angebot. Prüfen Sie, ob diese Punkte enthalten sind:

  • Heizlastberechnung raumweise, nicht nach alter Kesselleistung
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, mit Einstellwerten je Heizkörper
  • Demontage und Entsorgung des alten Kessels, bei Öl auch Tank und Restöl
  • Abgasrohr bzw. Schornsteinsanierung bei Gas, Öl und Pellet
  • Elektroarbeiten, Zählerschrank und Bestellung des intelligenten Messsystems bei der Wärmepumpe
  • Heizkörper, Speicher und Wiederherstellung von Oberflächen als eigene Positionen
  • Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) und Vertragsklausel mit Förder-Vorbehalt
  • Gerät in der Liste förderfähiger Wärmeerzeuger des BAFA
  • Gewährleistung und, falls gewünscht, Wartungsvertrag

Fehlt ein Posten, fragen Sie nach. Ein günstiges Angebot ohne Abgasrohr oder Öltank-Ausbau wird am Ende oft teurer als ein vollständiges.

So vergleichen Sie zwei Angebote für den Heizungsaustausch fair:

  • Gleicher Umfang: Legen Sie die Angebote Zeile für Zeile nebeneinander. Fehlt bei einem der Ausbau des Öltanks, kann der Unterschied laut co2online 400 bis 2.000 € betragen, dazu die Entsorgung des Restöls. Bei der Schornsteinsanierung sind es laut co2online 1.000 bis 1.500 € (Stand 04/2026).
  • Einzelpreise: Heizkörper, Speicher und Elektroarbeiten sollten als eigene Positionen dastehen, Heizkörper mit Stückzahl, nicht als Pauschale.
  • Förderfähige Kosten: Bei einer geförderten Heizung zählen für die erste Wohnung höchstens 28.000 €. Für alles darüber gibt es keinen Zuschuss.
  • Reihenfolge: Bei einer geförderten Heizung unterschreiben Sie erst, wenn die Bestätigung zum Antrag vorliegt und der Vertrag den Förder-Vorbehalt enthält.

Häufige Fragen

Was ist billiger: Heizen mit Gas oder mit einer Wärmepumpe?

Das hängt vom Haus, vom Strom- und Gastarif und von der Vorlauftemperatur ab. Eine Pauschalzahl gibt es nicht. Beim Gas kommt der CO₂-Preis hinzu: 2026 liegt er bei 55 bis 65 € je Tonne, ab 2028 soll er sich im EU-Emissionshandel am Markt bilden (Gesetzentwurf, Stand September 2026). Außerdem muss eine nach dem 29.07.2026 eingebaute Gasheizung ab 2029 einen steigenden Anteil Biomethan nutzen. Lassen Sie sich Ihren Fall mit echtem Verbrauch rechnen.

Kann ich eine neue Heizung trotz Förderung steuerlich absetzen?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie wählen entweder den KfW-Zuschuss oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Die Steuer bringt 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt, für selbst genutzte Häuser, die älter als zehn Jahre sind. Den Handwerkerbonus nach § 35a gibt es für geförderte Maßnahmen ebenfalls nicht. Ob sich eine andere Arbeit getrennt absetzen lässt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Was kostet ein neuer Heizkörper inklusive Montage?

Für die Montage einzelner Heizkörper gibt es keine belastbare Preisquelle, Ratgeberwerte schwanken stark. Der Preis hängt von Größe und Bauart, von der Länge der Rohre bis zum Anschluss und davon ab, ob Wand oder Boden wiederhergestellt werden müssen. Kommt eine Wärmepumpe, sind Heizkörper jeder Bauart als Nebenmaßnahme förderfähig. Lassen Sie sich den Preis je Heizkörper im Angebot einzeln nennen.

Muss ich meine alte Heizung wegen des Alters austauschen?

Nein. Die frühere Regel, nach der viele Öl- und Gaskessel nach 30 Jahren außer Betrieb gehen mussten, ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz weggefallen (§ 72 GEG). Ein funktionierender Kessel darf weiterlaufen. Ein Tausch kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Reparaturen sich häufen oder Ersatzteile fehlen. Wer als selbst nutzender Eigentümer einen funktionierenden Ölkessel durch eine geförderte Heizung ersetzt, bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus ohne Altersgrenze, bei einem Gaskessel erst ab 20 Jahren Laufzeit.

Bekomme ich Förderung für eine wasserstofffähige Gasheizung?

In aller Regel nicht. Förderfähig sind nur die Mehrkosten, pauschal 5 %, und nur bei Geräten, die bauartbedingt mit 100 % Wasserstoff laufen und mit grünem oder blauem Wasserstoff bzw. Biomethan betrieben werden. Ein Kessel mit dem Label „H2-ready“ für bis zu 20 % Beimischung reicht laut KfW-Infoblatt nicht als Nachweis.

Wie finanziere ich den Eigenanteil?

Die KfW bietet zum Zuschuss den Ergänzungskredit 358/359 an, bis 120.000 € je Wohneinheit. Die zinsverbilligte Variante 358 gibt es bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage. Den Kredit beantragen Sie über Ihre Bank oder Sparkasse, nicht direkt bei der KfW.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale Energieberatung: Entwicklung der Heiztechnikpreise (Preise 06/2026) (Stand: 2026-09)
  2. Verbraucherzentrale Energieberatung: Grafik Entwicklung der Heizungspreise (21.08.2026) (Stand: 2026-08)
  3. co2online: Heizung kaufen und modernisieren (Stand 25.08.2026) (Stand: 2026-08)
  4. co2online: Ölheizung, Kosten (aktualisiert 24.04.2026) (Stand: 2026-04)
  5. co2online: Heizung erneuern (Stand 25.08.2026) (Stand: 2026-08)
  6. co2online: Gasheizung erneuern, wann lohnt sich der Austausch? (Stand 04.03.2025) (Stand: 2025-03)
  7. KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458) (Stand: 2026-09)
  8. KfW: Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen (458), gültig ab 24.09.2026 (Stand: 2026-09)
  9. Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (Stand: 2026-08)
  10. KfW/BAFA: Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen BEG EM, Version 11.0 (Stand: 2026-09)
  11. KfW: Ergänzungskredit Wohngebäude (358/359) (Stand: 2026-09)
  12. § 35c EStG: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (Stand: 2026-09)
  13. § 35a EStG: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (Stand: 2026-09)
  14. Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (29.07.2026) (Stand: 2026-07)
  15. Deutscher Bundestag: Heizungsgesetz beschlossen (KW 28/2026) (Stand: 2026-07)
  16. § 42 GModG (bisher GEG): Heizungsanlagen, Wahlmöglichkeiten (Stand: 2026-09)
  17. § 42a GModG: Grüngas-/Grünheizölquote (Stand: 2026-09)
  18. § 43 GModG: Anforderungen an neu eingebaute Gas- und Ölheizungen (Stand: 2026-09)
  19. § 71 GModG (bisher GEG): weggefallen (Stand: 2026-09)
  20. § 72 GModG (bisher GEG): weggefallen (Stand: 2026-09)
  21. ADAC: Heizungsgesetz, was jetzt gilt (Stand 29.07.2026) (Stand: 2026-07)
  22. Verbraucherzentrale: Gasanschluss kündigen, welche Kosten dürfen entstehen (Stand: 2026-05)
  23. DEHSt: nEHS, Versteigerung ab 2026 (FAQ) (Stand: 2026-09)
  24. Deutscher Bundestag: Brennstoffemissionshandelsgesetz, erste Lesung (KW 39/2026) (Stand: 2026-09)
  25. § 13 NDAV: Kundenanlage (Gas) (Stand: 2026-09)
  26. § 13 NAV: Elektrische Anlage (Stand: 2026-09)
  27. § 19 NAV: Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten (Stand: 2026-09)
  28. § 40 Niedersächsische Bauordnung (NBauO): Feuerungsanlagen, Abs. 6 Inbetriebnahme (Stand: 2026-09)

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