
Wärmepumpe einbauen: der Ablauf in 8 Schritten
Wer eine Wärmepumpe einbauen lässt, erlebt die eigentliche Montage nur als kurzen Teil des Projekts. Die meiste Zeit steckt in Planung, Angebot und Förderantrag. Genau dort entscheidet sich auch, ob die Anlage später sparsam läuft. So sieht der Ablauf beim Heizungstausch im Einfamilienhaus aus:
- Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme: Der Heizungsbauer sieht sich Heizraum, Heizkörper, Zählerschrank und möglichen Aufstellort an und fragt Ihren Verbrauch der letzten Jahre ab.
- Heizlastberechnung und Auslegung: Der Betrieb berechnet raumweise, wie viel Wärme das Haus am kältesten Tag braucht (Heizlast), und wählt danach Gerät, Speicher und nötige Vorlauftemperatur.
- Angebot und Vertrag mit Förder-Vorbehalt: Sie erhalten ein Angebot und die Bestätigung zum Antrag (BzA). Den Vertrag schließen Sie mit einer Bedingung ab, die ihn an die Förderzusage knüpft.
- Förderantrag und Zusage: Sie stellen den Antrag im KfW-Portal „Meine KfW“ und warten die Zusage ab. Erst danach sollte auf der Baustelle etwas passieren.
- Anmeldung und Vorbereitung: Der Elektrofachbetrieb meldet die Wärmepumpe vorab beim Netzbetreiber an. Auf der Baustelle folgen Fundament oder Wandkonsole, Kernbohrung für die Leitungen durch die Hauswand und bei Bedarf ein neuer Zählerschrank. Bei Erdwärme kommt die Bohrfirma.
- Demontage und Montage: Die alte Heizung wird ausgebaut, Außen- und Inneneinheit, Speicher und Hydraulik werden montiert. Bei Split-Geräten schließt eine zertifizierte Kältefachkraft den Kältekreis.
- Elektroanschluss, Befüllen, Inbetriebnahme, Abgleich: Der Elektrofachbetrieb schließt fest an, der Heizungsbauer füllt die Anlage, nimmt sie in Betrieb und stellt den hydraulischen Abgleich ein, damit jeder Heizkörper die passende Wassermenge bekommt.
- Einweisung und Nachweis: Sie werden in die Bedienung eingewiesen, und der Betrieb stellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung der Förderung aus.
Die Reihenfolge der Schritte 3 und 4 ist kein Formalismus. Laut KfW-Merkblatt gilt ein Vertrag ohne Förder-Bedingung oder der tatsächliche Baustart vor Ort als Vorhabenbeginn. Wer vor dem Antrag beginnt, verliert die Förderung.
Zwischen Antrag und Zusage erlaubt die Förderrichtlinie den Beginn, allerdings auf eigenes Risiko und ohne Anspruch auf den Zuschuss. Deshalb die Empfehlung: kein Fundament, keine Kernbohrung vor der Zusage.
Einen Überblick über alle Themen rund um die Wärmepumpe finden Sie unter alle Ratgeber zur Wärmepumpe.
Wie lange dauert der Einbau einer Wärmepumpe?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus ist nach Angaben von Herstellern und Anbietern meist in zwei bis vier Arbeitstagen eingebaut. Eine Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme) braucht mit Bohrung oder Erdarbeiten ein bis zwei Wochen. Eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Grundwasser) braucht mit dem Bau der Brunnen ebenfalls ein bis zwei Wochen.
Einbaudauer je Wärmepumpenart
| Wärmepumpenart | Arbeitstage vor Ort | ohne Heizung | was die Dauer verlängert |
|---|---|---|---|
| Luft-Wasser, Monoblock | 2–4 Arbeitstage | ca. 2–3 Tage, laut einem Anbieter bis 5 Tage | Ausbau der alten Heizung samt Öltank, neuer Zählerschrank, Heizkörpertausch, Aushärten des Fundaments |
| Luft-Wasser, Split | wie Monoblock, plus Termin der Kältefachkraft | wie Monoblock | Kältekreis wird vor Ort geschlossen, ein Gewerk mehr abzustimmen |
| Sole-Wasser mit Erdsonde oder Flächenkollektor | ca. 1–2 Wochen inkl. Bohrung bzw. Erdarbeiten | keine getrennte Angabe | Bohrung einen Monat vorher anzeigen (§ 49 WHG), oft Erlaubnis nötig, zertifizierte Bohrfirma; beim Kollektor Erdarbeiten und Witterung |
| Wasser-Wasser (Grundwasser) | ca. 1–2 Wochen inkl. Brunnen | keine getrennte Angabe | wasserrechtliche Erlaubnis (§ 8 und § 9 WHG), Bau von Förderbrunnen (Entnahme) und Schluckbrunnen (Rückgabe) |
Die Werte stammen von einem Hersteller und zwei Anbietern (Bosch, enter.de, klimeo.de, abgerufen 2026), eine neutrale Erhebung haben wir nicht gefunden. Wartezeiten für Anzeige oder Erlaubnis bei der Wasserbehörde sind darin nicht enthalten.
Wie lange sind Sie ohne Heizung? Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe laut Anbietern meist zwei bis drei Tage, ein Anbieter nennt bis zu fünf Tage ohne Heizung und Warmwasser. Deutlich länger dauert alles davor: Termin, Planung, Angebot, Förderzusage und Lieferung. Ein Anbieter rechnet vom Erstgespräch bis zur Inbetriebnahme mit 8 bis 12 Wochen, planen Sie also mehrere Wochen bis Monate ein.
Zeitplan: vom ersten Termin bis zur warmen Wohnung
| Phase | Wer | Dauer | Ihre Aufgabe |
|---|---|---|---|
| Anfrage und Vor-Ort-Termin | Sie, Heizungsbauer | je nach Auslastung der Betriebe | Verbrauch, Heizkörperliste und Fotos bereitlegen |
| Heizlast, Auslegung, Angebot | Heizungsbauer, ggf. Energieberater | abhängig vom Betrieb | Grundrisse liefern, Angebote vergleichen |
| BzA und Vertrag mit Förder-Vorbehalt | Heizungsbauer, Sie | kurz | Vertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung unterschreiben |
| Förderantrag und Zusage | Sie im Portal „Meine KfW“ | keine feste Frist | Antrag stellen, Zusage abwarten |
| Intelligentes Messsystem | Sie beim Messstellenbetreiber | Einbau innerhalb von 4 Monaten nach Ihrem Auftrag (§ 34 MsbG) | spätestens mit dem Auftrag an den Heizungsbauer bestellen, die Förderung verlangt die Bestellung bis zur Inbetriebnahme |
| Anmeldung beim Netzbetreiber | Elektrofachbetrieb in Ihrem Auftrag | vor dem Anschluss, also vor der Inbetriebnahme | Vollmacht erteilen, Zählerdaten bereitstellen |
| Lieferung des Geräts | Heizungsbauer | beim Betrieb erfragen | Liefertermin mit Einbautermin abstimmen |
| Vorarbeiten | Heizungsbauer oder Baufirma, Elektriker, bei Erdwärme Bohrfirma | Betonfundament muss je nach Witterung und Beton aushärten, ein Hersteller nennt mindestens eine Woche; Bohrung einen Monat vorher bei der Wasserbehörde anzeigen | erst nach der Zusage beginnen lassen |
| Einbau | Heizungsbauer, Elektriker, bei Split-Geräten Kältefachkraft | siehe Tabelle „Einbaudauer je Wärmepumpenart“ | Zugang zu Heizraum und Aufstellort freihalten |
| Inbetriebnahme und hydraulischer Abgleich | Heizungsbauer | am Ende des Einbaus | Einweisung mitmachen, Unterlagen aufbewahren |
| Nachweis für die Förderung (BnD) | Heizungsbauer bestätigt, Sie reichen ein | innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Rechnung | Rechnungen sammeln, Nachweis hochladen |
Für das gesamte Vorhaben haben Sie ab der Zusage 36 Monate Zeit. Das klingt viel, doch bei hoher Nachfrage nach Terminen und Geräten ist ein früher Start trotzdem sinnvoll.
Für das intelligente Messsystem darf der grundzuständige Messstellenbetreiber einmalig in der Regel bis 100 € verlangen (§ 35 MsbG). Laufend darf er Ihnen bei einer Wärmepumpe mit § 14a-Vereinbarung höchstens 50 € brutto im Jahr berechnen, dazu höchstens 50 € brutto im Jahr für die Steuerungseinrichtung (§ 30 MsbG). Für andere, frei gewählte Messstellenbetreiber gelten diese Obergrenzen nicht. Das einmalige Entgelt ist förderfähig.
Wann ist die beste Zeit für den Einbau?
Planen Sie in der Heizperiode, bauen Sie außerhalb davon ein. Im Winter zeigt der Heizkörper-Test (siehe unten), welche Räume knapp warm werden. In der Übergangszeit oder im Sommer stören die Tage ohne Heizung kaum. Drei Punkte sprechen für einen frühen Start:
- Förderantrag: Für Anträge, die noch 2026 eingehen, gelten nach der aktuellen Förderrichtlinie die heutigen Sätze. Ab 2027 sinkt der Zuschuss, die Zahlen stehen im Abschnitt „Jetzt oder 2027 beantragen?“ weiter unten.
- Fundament bei Frost: Laut Zement-Merkblatt B 21 darf nicht auf gefrorenen Boden betoniert werden. Bei Lufttemperaturen zwischen plus 5 und minus 3 Grad muss der Frischbeton mindestens 5 °C warm sein, bei tieferen Temperaturen drei Tage lang mindestens 10 °C.
- Aushärten: Ein Hersteller empfiehlt, ein frisches Betonfundament je nach Witterung und Betonsorte mindestens eine Woche aushärten zu lassen. Ein Fertigfundament oder eine Konsole mit Freigabe des Geräteherstellers spart diese Wartezeit und ist im Winter oft die einfachere Lösung.
Ist Ihr Haus bereit? Was Sie vor dem Einbau der Wärmepumpe beachten sollten
Nicht das Baujahr entscheidet, sondern wie viel Wärme das Haus braucht und mit welcher Vorlauftemperatur Ihre Heizkörper die Räume warm bekommen. Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur des Heizwassers, das zu den Heizkörpern fließt. Laut Verbraucherzentrale arbeitet eine Wärmepumpe effizient mit niedrigen Vorlauftemperaturen zwischen 30 und 50 Grad.
Ein Feldtest des Fraunhofer ISE mit 77 Wärmepumpen in Ein- bis Dreifamilienhäusern (Baujahre 1826 bis 2001, die älteren Häuser teils saniert) hat über vier Jahre keinen Zusammenhang zwischen Baujahr und Effizienz gefunden. Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichten dort im Mittel eine Jahresarbeitszahl von 3,4 (Spanne 2,6 bis 4,9), Erdwärmepumpen 4,3. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) sagt, wie viele Kilowattstunden Wärme aus einer Kilowattstunde Strom entstehen. Häuser mit ausreichend großen Heizkörpern kamen im Mittel mit ähnlich niedrigen Temperaturen aus wie Häuser mit Fußbodenheizung.
Wichtig sind vor allem diese Punkte:
- Verbrauch: Gas- oder Ölverbrauch der letzten Jahre, am besten aus drei Abrechnungen.
- Heizflächen: Wie groß sind die Heizkörper im Verhältnis zum Raum, gibt es Räume, die schon heute knapp warm werden?
- Dämmung: Was wurde seit dem Bau saniert, etwa Fenster, Dach oder Kellerdecke?
- Platz: Wo kann die Außeneinheit stehen, wo Speicher und Inneneinheit?
- Strom: Wie alt ist der Zählerschrank, ist Platz für einen zusätzlichen Zähler und die Steuerungseinrichtung?
Haus-Check vor dem ersten Termin
- Verbrauch der letzten drei Jahre (Abrechnungen von Gas oder Öl)
- Wohnfläche, Baujahr und durchgeführte Sanierungen
- Liste der Heizkörper mit Raum, Bauart und ungefähren Maßen
- Fotos von Heizraum, Zählerschrank und möglichem Aufstellort außen
- Grundrisse oder Skizze des Hauses, falls vorhanden
- Lage der Schlafzimmerfenster, auch beim Nachbarn
Heizkörper oder Fußbodenheizung?
Eine Fußbodenheizung ist keine Voraussetzung. Oft reicht es, einzelne zu kleine Heizkörper gegen größere auszutauschen. Wer ohnehin den Boden erneuert, kann eine Fußbodenheizung nachrüsten, weil die große Fläche mit besonders niedriger Vorlauftemperatur auskommt. Ob Heizkörpertausch oder Flächenheizung wirtschaftlich ist, zeigt die raumweise Heizlastberechnung.
Zusammen mit der Wärmepumpe ist eine Fußbodenheizung als Nebenmaßnahme im KfW-Programm 458 förderfähig. Sie teilt sich aber den Höchstbetrag von 28.000 € für die erste Wohnung mit der Wärmepumpe.
Wärmepumpe geplant? Ein Heizungsbauer aus Ihrer Nähe prüft Heizlast, Heizkörper und Aufstellort und erstellt Ihnen ein passendes Angebot.Kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Wärmepumpe anfragenWer baut die Wärmepumpe ein? Aufgaben von Fachbetrieb, Elektriker und Ihnen
Hinter dem Wort „Wärmepumpe Installation“ stehen mehrere Gewerke. Der Heizungsbauer (Wärmepumpe-Installateur, oft SHK-Fachbetrieb genannt) plant und koordiniert, aber nicht jede Arbeit darf er selbst ausführen. Die Tabelle zeigt, wer was übernimmt:
| Aufgabe | Sie | Heizungsbauer | Elektrofachbetrieb | Weitere |
|---|---|---|---|---|
| Verbrauchsdaten und Unterlagen sammeln | ✔ | |||
| Aufstellort klären, Gebietsart beim Bauamt erfragen | ✔ | berät | ||
| Heizlast berechnen, Gerät auslegen | ✔ | optional Energieberater | ||
| Bestätigung zum Antrag (BzA) | ✔ | oder Energieeffizienz-Experte | ||
| Förderantrag in „Meine KfW“ stellen | ✔ | unterstützt | ||
| Intelligentes Messsystem bestellen | ✔ | berät | Messstellenbetreiber | |
| Fundament oder Konsole | möglich in Absprache | ✔ oder Baufirma | ||
| Kernbohrung durch die Hauswand | ✔ | |||
| Erdsonde oder Brunnen bohren | koordiniert | Bohrfirma | ||
| Kältemittelkreis bei Split-Geräten | nur mit Zertifikat | Kältefachkraft | ||
| Demontage Altanlage, Hydraulik, Speicher | ✔ | |||
| Zuleitung, Zählerschrank, Festanschluss | ✔ | |||
| Anmeldung beim Netzbetreiber | beauftragt | ✔ (meist) | ||
| Befüllen, Inbetriebnahme, hydraulischer Abgleich | ✔ | |||
| Einweisung, Bestätigung nach Durchführung | ✔ | |||
| Wohngebäudeversicherung informieren | ✔ |
Drei Punkte sind gesetzlich klar geregelt. Den Stromanschluss dürfen nach § 13 NAV nur der Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis eingetragener Elektrofachbetrieb herstellen oder ändern. Die Wärmepumpe muss dem Netzbetreiber vorab mitgeteilt werden (§ 19 NAV). Wegen möglicher Überlastung seines Netzes darf er den Anschluss seit 2024 aber nicht ablehnen oder verzögern (§ 14a EnWG, Bundesnetzagentur).
Bei einer Split-Wärmepumpe, bei der Außen- und Inneneinheit über Kältemittelleitungen verbunden sind, wird der Kältekreis vor Ort geschlossen, das dürfen nur zertifizierte Fachkräfte nach F-Gase-Recht. Eine Monoblock-Wärmepumpe hat den Kältekreis dagegen fertig im Gerät und kann ohne Kälteschein aufgestellt werden.
Bei Erdsonden verlangt die Förderung eine Bohrfirma, die nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 120-2 zertifiziert ist und eine verschuldensunabhängige Versicherung hat. Die Bohrung selbst muss einen Monat vor Beginn bei der zuständigen Behörde angezeigt werden (§ 49 WHG), oft ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig.
Wärmepumpe selber einbauen: was Sie dürfen
Vorarbeiten wie Aufstellort freiräumen, Graben für die Leitungen ausheben oder nach Absprache das Fundament betonieren können Sie selbst übernehmen. Strom-Festanschluss, Kältekreis bei Split-Geräten und Inbetriebnahme gehören in Fachhände. Für die Förderung zählt das: Ohne Fachunternehmen werden laut KfW-Merkblatt nur Materialkosten gefördert, und ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte muss die fachgerechte Ausführung bestätigen.
Heizlast und Größe: warum die Planung vor dem Einbau entscheidet
Die Heizlast ist die Wärmeleistung, die das Haus am kältesten Tag des Jahres braucht, um alle Räume warm zu halten. Sie wird nach DIN EN 12831-1 mit dem nationalen Beiblatt DIN/TS 12831-1 berechnet. Die technischen FAQ zur Förderung verlangen eine Auslegung nach dieser Norm.
Weil zur Förderung der hydraulische Abgleich nach Verfahren B gehört, ist ohnehin eine raumweise Berechnung nötig. Eine Schätzung über die Wohnfläche reicht dafür nicht.
Die Leistung des alten Kessels ist kein guter Maßstab, denn alte Gas- und Ölkessel sind meist zu groß ausgelegt. Der Fraunhofer-Feldtest fand viele Wärmepumpen, die gemessen am Verbrauch überdimensioniert waren und teils sehr häufig ein- und ausschalteten. Dieses „Takten“ kostet Effizienz und belastet den Verdichter. Eine raumweise Berechnung zeigt zudem, welche Heizkörper zu klein sind.
Zur Auslegung gehört auch der Bivalenzpunkt: die Außentemperatur, ab der ein Heizstab oder zweiter Wärmeerzeuger mithilft. Arbeitet die Wärmepumpe mit einem elektrischen Heizstab zusammen (monoenergetisch), muss sie die Heizlast am kältesten Tag nicht vollständig allein decken, unterhalb des Bivalenzpunkts hilft der Heizstab. Im Feldtest spielte er kaum eine Rolle: Bei den Luft-Wasser-Wärmepumpen entfielen in den gemessenen, eher milden Jahren nur 1,3 Prozent des Stroms auf den Heizstab.
Heizlast selbst abschätzen
Vor dem Termin können Sie die Heizlast grob aus Ihrem bisherigen Verbrauch abschätzen. Das Verfahren steht in der DIN/TS 12831-1 und rechnet in drei Schritten:
- Verbrauch ermitteln: Nehmen Sie den Gas- oder Ölverbrauch in Kilowattstunden, am besten als Mittel aus mehreren Jahren.
- Mit dem Nutzungsgrad malnehmen: Der Jahresnutzungsgrad ist der Anteil des Brennstoffs, der als Wärme im Haus ankommt. Das dena Gebäudeforum nennt 90–95 % für moderne Gas-Brennwertkessel, 80–90 % für ältere Niedertemperaturkessel und unter 80 % für sehr alte Kessel.
- Durch die Vollbenutzungsstunden teilen: Das sind die Stunden, in denen der Kessel mit voller Leistung dieselbe Jahreswärme liefern würde. Den Wert für Ihren Standort ermittelt der frei zugängliche Heizlastrechner des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP). Das Ergebnis ist die geschätzte Heizlast in Kilowatt.
Rechenbeispiel: Ein Haus von 1970 mit älterem Niedertemperatur-Gaskessel verbraucht im Mittel 20.000 kWh Gas pro Jahr. Bei einem angenommenen Nutzungsgrad von 85 % kamen davon rund 17.000 kWh als Wärme im Haus an. Diese Zahl teilen Sie durch die Vollbenutzungsstunden aus dem BWP-Rechner. Eine feste Stundenzahl nennen wir bewusst nicht, weil sie vom Standort abhängt und wir keinen belastbaren Richtwert gefunden haben.
Hat der alte Kessel auch das Warmwasser bereitet, steckt es schon im Ergebnis. Kam das Warmwasser aus einem Durchlauferhitzer, rechnen Sie dessen Verbrauch hinzu oder schlagen den Warmwasserbedarf auf die Heizlast auf.
Die Schätzung hilft, Angebote auf Plausibilität zu prüfen: Weicht die angebotene Leistung stark von Ihrer Schätzung ab, fragen Sie nach. Sie ersetzt es aber nicht, die Heizlast raumweise berechnen zu lassen. Für die Förderung ist die raumweise Berechnung durch den Fachbetrieb Pflicht.
Wo darf die Wärmepumpe stehen? Aufstellung, Abstand und Schallschutz
Bei der Luft-Wasser-Wärmepumpe ist der Aufstellort die häufigste Frage und die häufigste Streitursache mit Nachbarn. Entscheidend ist nicht ein pauschaler Abstand, sondern wie laut das Gerät vor dem nächsten Fenster ankommt. Maßgeblich ist die TA Lärm. Gemessen wird 0,5 Meter vor dem Fenster eines schutzbedürftigen Raums, also Wohn-, Schlaf-, Kinder- oder Arbeitszimmer.
| Gebiet | Richtwert tags | Richtwert nachts (22–6 Uhr) |
|---|---|---|
| Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
| Allgemeines Wohngebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
| Misch-, Dorf- und Kerngebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
| Urbanes Gebiet | 63 dB(A) | 45 dB(A) |
Welches Gebiet bei Ihnen gilt, erfahren Sie beim Bauamt. Kritisch ist fast immer die Nacht.
Die Länder haben dafür eine Berechnungshilfe (LAI-Leitfaden): Aus dem Schallleistungspegel der Außeneinheit, der auf dem Energielabel steht, und Zuschlägen für den Aufstellort ergibt sich der nötige Abstand. Steht das Gerät vor einer Hauswand, kommen 3 dB hinzu, in einer Ecke, zwischen zwei Wänden oder unter einem Vordach 6 dB.
Rechenbeispiel nach LAI-Tabelle: Eine Außeneinheit mit einem Schallleistungspegel von 52 dB(A) steht vor der Hauswand (plus 3 dB). Maßgeblich ist damit ein Pegel von 55 dB. Im allgemeinen Wohngebiet braucht sie laut Tabelle rund 3,9 Meter bis zum nächsten Nachbarfenster, im reinen Wohngebiet rund 7,6 Meter.
In einer Ecke (plus 6 dB, also 58 dB) wären es mehr. Für genaue Werte gibt es den Online-Rechner der Länder unter lwpapp.webyte.de.
Werden Abstand und Schallleistung nach dieser Tabelle eingehalten, kann die Behörde laut LAI in der Regel auch künftig keine teuren Schallschutzmaßnahmen verlangen. Die Verbraucherzentrale nennt drei bis vier Meter zu Schlafräumen und Nachbargebäuden als Faustregel, ersetzt aber die Berechnung nicht. Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze sind Landesrecht und unterschiedlich geregelt. In Bayern zum Beispiel lösen Luftwärmepumpen laut Bauministerium (Rundschreiben 2023) keine Abstandsflächen aus.
Für die Förderung gelten zusätzlich strengere Gerätewerte: Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen seit Anträgen ab 01.01.2026 mindestens 10 dB unter dem Geräuschgrenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung liegen. Eine Schallschutzhaube kann laut Verbraucherzentrale bis zu 15 dB(A) bringen. Sie muss aber zum Gerät passen und darf die Luftführung nicht behindern, und nachträglicher Schallschutz ist laut LAI meist teurer als ein von Anfang an gut gewählter Aufstellort. Die Kosten einer akustischen Fachplanung sind anteilig förderfähig.
Wo sollte die Wärmepumpe nicht stehen?
- direkt vor Schlafzimmerfenstern, eigenen wie denen des Nachbarn
- in Ecken, Nischen, zwischen zwei Mauern oder unter einem Vordach, weil der Schall dort zurückgeworfen wird
- mit der Ausblasseite zu Fenstern, Terrasse oder Nachbargrundstück
- an einer Wand zum Schlafzimmer mit starrer Wandkonsole, weil sich Körperschall ins Haus überträgt
- ohne freie Luftführung und ohne Platz für die Wartung
Fundament für die Wärmepumpe
Die Außeneinheit steht meist auf einem Beton- oder Streifenfundament, seltener auf einer Wandkonsole. Beim Abtauen entsteht Kondenswasser, das frostfrei abfließen oder in einem Kiesbett versickern muss. Schwingungsdämpfer unter den Füßen und flexible Anschlussleitungen verhindern, dass Vibrationen ins Haus übertragen werden. Wandabstand, Freiräume zum Ansaugen und Ausblasen sowie die Tragfähigkeit richten sich nach der Montageanleitung des Herstellers, nicht nach Pauschalwerten.

Halten Sie den Leitungsweg von der Außeneinheit zum Heizraum kurz. Viele Hersteller begrenzen die Leitungslänge, und jeder Meter kostet Wärme und Geld.
Speicher und Warmwasser: was zusätzlich eingebaut wird
Zur Wärmepumpe gehört fast immer ein Warmwasserspeicher, oft auch ein Pufferspeicher für das Heizwasser. Beide sind als Nebenmaßnahme förderfähig. Welche Speicher nötig sind, hängt vom Gerät, von der Hydraulik und vom Warmwasserbedarf im Haushalt ab.
Pufferspeicher: nötig oder nicht?
Ein Pufferspeicher speichert Heizwasser und kann dafür sorgen, dass die Wärmepumpe länger am Stück läuft und genug Wasser für das Abtauen zur Verfügung hat. Er ist aber nicht automatisch nötig. Ob einer eingebaut wird, richtet sich nach den Vorgaben des Herstellers, etwa zum Mindestvolumenstrom, und nach der Hydraulik im Haus.
Warmwasser über die Wärmepumpe
Die Wärmepumpe kann auch das Trinkwasser erwärmen, meist über einen eigenen Speicher. Der Fraunhofer-Feldtest zeigte, dass bei einem Teil der Anlagen mit Kombispeicher Heizung und Warmwasser nicht zuverlässig getrennt waren, sodass Wärme unnötig auf Warmwasser-Temperatur bereitgestellt wurde. Das kostet Effizienz.
Die Einstellung zum Schutz vor Legionellen legt der Fachbetrieb fest, das ist Trinkwasserarbeit. Eine separate Brauchwasser-Wärmepumpe ist mit einem geförderten Wärmeerzeuger mitförderfähig, wenn sie keine Luft aus beheizten Räumen nutzt.
Was kostet es, eine Wärmepumpe einbauen zu lassen?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus kostet inklusive Einbau im Schnitt rund 36.000 € (Stand 2026). Das ist der Durchschnittswert aus Rückmeldungen von Energieberatern der Verbraucherzentrale, inklusive Entsorgung der Altanlage und betriebsfertigem Anschluss, aber ohne neue Heizleitungen und Heizflächen. Der ADAC nennt für das Einfamilienhaus eine Spanne von ca. 20.000–50.000 €. Erdwärme ist wegen der Bohrung meist deutlich teurer.
| Kostenblock laut ADAC | Spanne (Stand 2026) |
|---|---|
| Gerät | ca. 8.000–20.000 € |
| Installation und Material | ca. 7.000–15.000 € |
| Erschließung der Wärmequelle (vor allem Bohrung bei Erdwärme) | ca. 3.000–16.000 € |
| Zusatzarbeiten im Altbau | ca. 5.000–20.000 € |
Was den Preis im Einzelfall treibt: die Wärmequelle (Bohrung oder Brunnen), neue Heizkörper, Zählerschrank und Elektroarbeiten, Speicher, der Ausbau eines Öltanks, ein langer Leitungsweg und Schallschutz. Den Festpreis kann ein Betrieb erst nach dem Termin vor Ort nennen. Für den Betrieb kommen laut Verbraucherzentrale ca. 150–300 € Wartung pro Jahr hinzu, der Strom für das Heizen liegt laut ADAC bei ca. 750–1.600 € pro Jahr, stark abhängig von Haus, Tarif und Effizienz.
Förderung (KfW-Programm 458, Stand 24.09.2026): Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer erhalten 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, wenn sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen.
Ebenfalls nur für selbstnutzende Eigentümer und ihre selbst bewohnte Hauptwohnung gibt es einen Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 €. Lebt ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, steigen diese Grenzen um 10.000 €. Insgesamt sind höchstens 70 Prozent möglich, 80 Prozent nur bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €). Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Rechenbeispiel: Ein Paar ohne Kinder tauscht im selbst bewohnten Einfamilienhaus eine funktionierende Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für 36.000 €. Förderfähig sind höchstens 28.000 €. Mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus (30 + 16 = 46 Prozent) gibt es rund 12.900 € Zuschuss. Liegt das Haushaltseinkommen bei 35.000 €, kämen 30 Prozent Einkommensbonus hinzu, gedeckelt auf 70 Prozent, also rund 19.600 €.
Voraussetzungen für die Förderung, die viele erst spät bemerken: Das Gerät muss auf der Liste förderfähiger Wärmepumpen stehen und eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen. Der Heizungstausch muss mit einer Optimierung des Heizsystems verbunden sein, also mit hydraulischem Abgleich. Und seit Anträgen ab 21.07.2026 muss für den Hausanschluss ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung beim Messstellenbetreiber bestellt sein, spätestens bis zur Inbetriebnahme.
Zum Gesetz: Seit 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bisher GEG). Die frühere Vorgabe, dass neue Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen müssen, ist entfallen. Wärmepumpen erfüllen die Anforderungen des Gesetzes ohnehin automatisch.
Jetzt oder 2027 beantragen? So ändert sich der Zuschuss
Ab 2027 sinkt der Zuschuss auf zwei Wegen. Erstens fällt der Klimageschwindigkeitsbonus ab 01.02.2027 von 16 auf 12 Prozent, der Höchstbetrag für die erste Wohnung von 28.000 auf 27.250 €. Danach sinken beide halbjährlich weiter, ab 01.08.2028 entfällt der Bonus.
Zweitens beträgt die Grundförderung für Wärmepumpen laut Förderrichtlinie ab dem 1. Quartal 2027 nur noch 15 Prozent. Für Geräte mit Ursprung in der EU kommen 15 Prozentpunkte Bonus hinzu. Der Termin ist noch nicht bekanntgegeben.
Zuschuss nach Antragsdatum (Beispiel von oben: Wärmepumpe für rund 36.000 €, Stand 2026, Ölheizung, Paar ohne Kinder, ohne Einkommensbonus; Stand der Richtlinie: 27.08.2026)
| Antrag eingegangen | Grundanteil Wärmepumpe | Klimageschwindigkeitsbonus | förderfähig höchstens (1. Wohnung) | Zuschuss im Beispiel |
|---|---|---|---|---|
| bis 31.12.2026 | 30 % | 16 % | 28.000 € | 12.880 € |
| 01.01.–31.01.2027 | 30 %, nach Start der neuen Regel 15 % (Gerät nicht aus der EU) oder 15 % plus 15 % EU-Bonus | 16 % | 28.000 € | 12.880 €, Gerät nicht aus der EU nach Start: 8.680 € |
| 01.02.–31.07.2027 | wie Zeile davor | 12 % | 27.250 € | 11.445 € mit EU-Bonus oder vor Start der Regel, Gerät nicht aus der EU nach Start: 7.357,50 € |
Wer im selbst bewohnten Einfamilienhaus eine funktionierende Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für 36.000 € tauscht und dessen Antrag noch 2026 bei der KfW eingeht, erhält ohne Einkommensbonus 12.880 € Zuschuss. Bei einem Antrag ab Februar 2027 sind es höchstens 11.445 €, also rund 1.400 € weniger. Mit einem Gerät von außerhalb der EU sind es dann nach Start der neuen Regel nur 7.357,50 €. Der Deckel von 70 Prozent (80 Prozent bei niedrigem Einkommen) bleibt bestehen.
Für den Antrag brauchen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb und den Vertrag mit Förder-Vorbehalt. Wer noch 2026 beantragen will, sollte den ersten Termin deshalb früh vereinbaren.
Wärmepumpen-Angebot prüfen: diese Punkte gehören hinein
Ein gutes Angebot für eine Wärmepumpe ist ausführlicher als eines für einen Gaskessel. Fehlt einer der folgenden Punkte, fragen Sie nach. Das gilt auch, wenn die Wärmepumpe-Beratung beim Termin gut war. Nur was im Angebot steht, wird geschuldet.
- Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 als Anlage, nicht nur „Leistung nach Erfahrung“
- Gerät mit Typ, Heizleistung, Schallleistungspegel und Nachweis der Förderfähigkeit
- Heizleistung passt zu Ihrer eigenen Schätzung aus dem Verbrauch, sonst die Abweichung erklären lassen
- Berechnete Jahresarbeitszahl (mindestens 3,0 für die Förderung)
- Schallnachweis für den gewählten Aufstellort mit Abstand zum nächsten Nachbarfenster
- Speicher: Warmwasserspeicher, Pufferspeicher nur mit Begründung
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (raumweise), mit Bestätigung auf dem Formular der Fachverbände
- Heizkörpertausch, falls die Heizlastberechnung zu kleine Heizkörper zeigt, mit Stückzahl
- Elektroarbeiten: Zuleitung, Zählerschrank, Festanschluss, Anmeldung beim Netzbetreiber, getrennt ausgewiesen
- Fundament oder Konsole, Kernbohrung, Leitungsweg mit Länge und Dämmung
- Demontage und Entsorgung der Altanlage, bei Öl inklusive Tank
- Inbetriebnahme, Einweisung und Wartungsangebot
- Unterstützung beim Förderantrag: BzA vor dem Vertrag, BnD nach Abschluss
- Förder-Vorbehalt im Vertrag und ein Zahlungsplan, der sich an Baufortschritten orientiert
Holen Sie nach Möglichkeit zwei oder drei Angebote ein. Vergleichen Sie nicht nur den Endpreis, sondern die Positionen: Ein günstiges Angebot ohne Heizlastberechnung, Abgleich und Elektroarbeiten ist am Ende oft teurer. Eine neutrale Einschätzung erhalten Sie bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Wann der Heizungsbauer ran sollte
Eine Wärmepumpe ist kein Gerät zum Selbstanschließen. Holen Sie einen Fachbetrieb dazu oder hinterfragen Sie das Angebot, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Das Angebot enthält keine raumweise Heizlastberechnung, sondern nur eine Faustformel oder die Leistung des alten Kessels.
- Sie planen eine Split-Wärmepumpe: Den Kältemittelkreis dürfen nur zertifizierte Kältefachkräfte öffnen, füllen und schließen.
- Strom-Festanschluss, neuer Zählerplatz oder Anmeldung beim Netzbetreiber stehen an: Das ist Sache eines eingetragenen Elektrofachbetriebs.
- Sie wollen Erdwärme oder Grundwasser nutzen: Bohrung nur durch eine zertifizierte Bohrfirma und mit Anzeige oder Erlaubnis der Wasserbehörde.
- Die Außeneinheit soll nah an der Grenze, in einer Ecke oder vor einem Schlafzimmerfenster stehen: Lassen Sie den Schall für diesen Ort nachrechnen.
- Sie möchten Förderung: Ohne Fachunternehmen gibt es nur Zuschuss auf das Material, und der Vertrag braucht den Förder-Vorbehalt.
Selbst erledigen können Sie Verbrauchsdaten sammeln, den Aufstellort freiräumen, den Förderantrag stellen, das intelligente Messsystem bestellen und nach Absprache einfache Vorarbeiten wie einen Graben. Einen passenden Betrieb finden Sie über Heizungsbauer in Ihrer Nähe finden.
Wärmepumpe anfragenWärmepumpe im Mehrfamilienhaus
Im Mehrfamilienhaus ist mehr abzustimmen, etwa in der Eigentümergemeinschaft und mit den Mietern, und der Aufstellort muss mehr Fenster berücksichtigen. Die nötige Leistung ist höher, oft arbeiten mehrere Geräte zusammen (Kaskade).
Ein Hersteller nennt für ein Haus mit sechs bis acht Parteien ca. 60.000–100.000 € inklusive Einbau (Herstellerangabe ohne Datum, abgerufen 09/2026). Förderfähig sind 28.000 € für die erste und je 15.000 € für die zweite bis sechste Wohnung.
Ab sechs Wohnungen schreibt das GModG (bisher GEG) nach dem Einbau einen hydraulischen Abgleich vor (§ 60c) und eine Betriebsprüfung der Wärmepumpe nach einer Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme (§ 60a).
Nach dem Einbau: Inbetriebnahme, Einstellung und Wartung
Mit der Inbetriebnahme ist die Arbeit nicht ganz fertig. In der ersten Heizperiode lohnt es sich, die Heizkurve mit dem Fachbetrieb nachzujustieren: so niedrig wie möglich, so hoch wie nötig. Die Heizkurve legt fest, wie warm das Heizwasser bei welcher Außentemperatur wird. Viele Anlagen haben einen Strom- und einen Wärmemengenzähler, aus beiden Werten können Sie nach einem Jahr die tatsächliche Jahresarbeitszahl ausrechnen.
Die Wartung kostet laut Verbraucherzentrale ca. 150–300 € pro Jahr. Informieren Sie außerdem Ihre Wohngebäudeversicherung über die neue Anlage. Die KfW verlangt, dass die geförderte Heizung zehn Jahre lang genutzt wird und Sie die Unterlagen so lange aufbewahren.
Was ist der größte Nachteil einer Wärmepumpe?
Der offensichtlichste Nachteil ist der Preis: Die Anschaffung ist deutlich teurer als ein Gaskessel, der laut Verbraucherzentrale-Energieberatung im Schnitt bei rund 16.000 € liegt, gegenüber rund 36.000 € für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe vor Abzug der Förderung. Wie sparsam sie läuft, hängt stark an Planung, Vorlauftemperatur und Einstellung, schlecht geplante Anlagen verbrauchen spürbar mehr Strom. Und die Außeneinheit ist hörbar, weshalb der Aufstellort so wichtig ist.
So finden Sie den passenden Fachbetrieb für die Wärmepumpe
Wenn Sie eine Wärmepumpe nachrüsten wollen, zahlt sich eine gute Vorbereitung aus: Mit Verbrauch, Heizkörperliste und Fotos kann ein Heizungsbauer beim ersten Termin gezielt prüfen und ein belastbares Angebot erstellen. Achten Sie darauf, dass der Betrieb Heizlast und Schall rechnet, statt nur ein Gerät anzubieten, und dass er einen Elektrofachbetrieb mitbringt oder benennt.
Häufige Fragen
Kann der Nachbar meine Wärmepumpe verbieten?
Grundsätzlich nicht. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe braucht in der Regel keine Baugenehmigung. Sie müssen aber die Immissionsrichtwerte der TA Lärm vor dem Fenster des Nachbarn einhalten, nachts zum Beispiel 40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet, und die Regeln Ihrer Landesbauordnung beachten. Wer den Aufstellort vorher mit dem Schallrechner der Länder prüft und den Nachbarn informiert, vermeidet die meisten Konflikte. Im Streitfall ersetzt das keine Rechtsberatung.
Kann man eine Wärmepumpe im Winter einbauen?
Ja. Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus sind Sie nach Herstellerangaben meist nur wenige Tage ohne Heizung. Wie Sie diese Tage überbrücken, besprechen Sie vorher mit dem Betrieb. Auf gefrorenen Boden darf kein Betonfundament gegossen werden, im Winter sind deshalb ein Fertigfundament oder eine vom Hersteller freigegebene Konsole oft die einfachere Lösung. Ist die alte Heizung defekt, ist die Miete einer provisorischen Heizung bis zum Einbau im KfW-Programm 458 förderfähig, höchstens ein Jahr ab Antragstellung.
Brauche ich für eine Wärmepumpe eine Genehmigung?
Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in der Regel nicht. Anders bei Erdwärme und Grundwasser: Bohrungen, die sich auf das Grundwasser auswirken können, müssen einen Monat vor Beginn bei der Wasserbehörde angezeigt werden, oft ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig (§ 49 WHG, die Länder können abweichen). Eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe entnimmt Grundwasser und leitet es wieder ein. Das gilt als Gewässerbenutzung und braucht in aller Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis (§ 8 und § 9 WHG). Zuständig ist meist die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt oder bei der Stadt.
Welchen Stromtarif und welchen Zähler braucht eine Wärmepumpe?
Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung, die seit 2024 in Betrieb gehen, gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf den Anschluss nicht wegen möglicher Netzüberlastung ablehnen. Er darf die Leistung bei Engpässen vorübergehend auf 4,2 kW drosseln und gewährt dafür ein reduziertes Netzentgelt. Mit separatem Zähler kann der Arbeitspreis des Netzentgelts auf 40 Prozent sinken, das ist ein Teil Ihres Strompreises, nicht der ganze. Für die Förderung muss zusätzlich ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung bestellt sein. Ob Ihr Zählerschrank dafür reicht, prüft der Elektrofachbetrieb.
Muss der alte Öltank raus, wenn eine Wärmepumpe kommt?
Der Tank wird nach dem Heizungstausch nicht mehr gebraucht. Er wird gereinigt und stillgelegt oder ganz ausgebaut. Das Stilllegen ist bei den meisten Heizöltanks Sache eines Fachbetriebs nach der Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (§ 45 AwSV). Ob Sie die Stilllegung anzeigen oder prüfen lassen müssen, erfahren Sie bei der Unteren Wasserbehörde. Die Entsorgung alter Öltanks ist als Nebenmaßnahme in der Heizungsförderung förderfähig. Lassen Sie sie deshalb gleich im Angebot ausweisen.
Darf der Fachbetrieb eine Wärmepumpe einbauen, die ich selbst gekauft habe?
Viele Betriebe bauen nur Geräte ein, die sie selbst liefern, weil sie sonst die Gewährleistung für das Gerät nicht übernehmen können. Fragen Sie das vor dem Kauf. Für die Förderung muss das Gerät außerdem auf der Liste förderfähiger Wärmepumpen stehen und bei Luft-Wasser-Geräten mindestens 10 dB unter dem Geräuschgrenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung liegen.
Muss die Wärmepumpe ans Internet angeschlossen werden?
Für die Förderung grundsätzlich ja: Ein geförderter Wärmeerzeuger soll ans Internet angeschlossen werden. Ausnahmen gelten, wenn das Gerät keine Schnittstelle hat, Sie keinen Internetvertrag haben oder am Aufstellort kein Empfang besteht. Planen Sie deshalb WLAN oder ein Netzwerkkabel bis zum Heizraum ein.
Quellen
- KfW: Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen (458), gültig ab 24.09.2026 (Stand: 2026-09)
- Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (Nr. 8.3.1, 8.4.1, 8.4.4, 8.4.6, 9.2.1) (Stand: 2026-08)
- KfW/BAFA: Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen BEG EM, Version 11.0 (Stand: 2026-09)
- BAFA: BEG EM Technische FAQ, Version 7.0 (Stand: 2026-06)
- Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (29.07.2026) (Stand: 2026-07)
- Verbraucherzentrale: GModG, was steht im Gebäudemodernisierungsgesetz (Stand: 2026-09)
- Verbraucherzentrale Energieberatung: Entwicklung der Heiztechnikpreise (Stand: 2026-09)
- ADAC: Wärmepumpe, Funktion, Kosten und Förderung (Stand 2026) (Stand: 2026-09)
- Verbraucherzentrale: Betrieb und Aufstellung, was ist beim Einbau einer Wärmepumpe wichtig (Stand: 2026-02)
- Verbraucherzentrale: Wärmepumpe, alles was Sie wissen müssen (Stand: 2026-09)
- TA Lärm, Nr. 6.1 Immissionsrichtwerte (Stand: 2026-09)
- LAI: Leitfaden Lärm bei stationären Geräten, Kurzfassung Luftwärmepumpen (2023) (Stand: 2023-08)
- BWP: Monoblock-Wärmepumpen weiter ohne Kälteschein aufstellbar (Stand: 2026-09)
- BWP: Bayern, Luftwärmepumpen lösen keine Abstandsflächen aus (04.10.2023) (Stand: 2023-10)
- BWP: Heizlastrechner (Stand: 2026-09)
- dena Gebäudeforum: Förderung von Wärmepumpen (Stand: 2026-09)
- dena Gebäudeforum: Dimensionierung einer Wärmepumpe (Stand: 2026-05)
- Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) (Stand: 2026-09)
- § 30 MsbG: Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme (Stand: 2026-09)
- § 34 MsbG: Zusatzleistungen (intelligentes Messsystem auf Verlangen) (Stand: 2026-09)
- § 35 MsbG: Entgelt für Zusatzleistungen (Stand: 2026-09)
- Verbraucherzentrale: Smart Meter, was Sie über die Stromzähler wissen müssen (Stand: 2026-08)
- § 13 NAV: Elektrische Anlage (Stand: 2026-09)
- § 19 NAV: Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten (Stand: 2026-09)
- § 49 WHG: Erdaufschlüsse (Stand: 2026-09)
- § 9 WHG: Benutzungen (Entnehmen und Einleiten von Grundwasser) (Stand: 2026-09)
- § 45 AwSV: Fachbetriebspflicht (u. a. Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen) (Stand: 2026-09)
- Zement-Merkblatt Betontechnik B 21: Betonieren bei extremen Temperaturen (Stand: 2014-12)
- Bosch Home Comfort: Wärmepumpe einbauen (Herstellerangabe Dauer und Mehrfamilienhaus, abgerufen 24.09.2026) (Stand: 2026-09)
- Bosch Home Comfort: Fundament Wärmepumpe (Herstellerangabe, abgerufen 24.09.2026) (Stand: 2026-09)
- enter.de: Wie lange dauert es, eine Wärmepumpe zu installieren? (Anbieterangabe) (Stand: 2026-04)
- klimeo.de: Wärmepumpe-Einbau, Ablauf und Dauer (Anbieterangabe) (Stand: 2026-09)
- § 60a GModG (bisher GEG): Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen (Stand: 2026-09)
- § 60c GModG (bisher GEG): Hydraulischer Abgleich (Stand: 2026-09)
- Fraunhofer ISE: Wärmepumpen heizen auch im Altbau klimafreundlich (03.11.2025) (Stand: 2025-11)


