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Störungen & Soforthilfe

Heizung ausgefallen: Was Sie jetzt tun, selbst prüfen und wann der Notdienst kommt

Die Heizkörper bleiben kalt, das Display blinkt oder bleibt dunkel? Viele Ausfälle lassen sich in wenigen Minuten eingrenzen. Wo Ihre Prüfung endet, hilft der Heizungsbauer, auch am Wochenende.

Redaktion Heizungsbauer vor OrtMit KI erstelltStand: Oktober 202620 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Ist die Heizung ausgefallen, gehen Sie so vor: 1. Bei Gas- oder Abgasgeruch Fenster auf, keine Schalter, Haus verlassen, von draußen anrufen. 2. Strom, Heizungsschalter und Brennstoff prüfen. 3. Betriebsart, Zeitprogramm und Druck am Manometer kontrollieren. 4. Fehlercode notieren, nur so oft entstören, wie die Anleitung erlaubt. 5. Bleibt die Heizung kalt, den Fachbetrieb rufen. Mieter melden den Ausfall sofort dem Vermieter.

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Heizung ausgefallen: Frau in Strickjacke prüft im Hausflur mit dem Smartphone in der Hand das Bedienfeld ihres weißen Gas-Wandgeräts, darunter das Ausdehnungsgefäß
Symbolbild, KI-generiert

Viele merken erst beim ersten Heizstart im Herbst, dass die Heizung ausgefallen ist: Nach der Sommerpause soll die Anlage wieder Wärme liefern, und die Heizkörper bleiben kalt. Oft steckt etwas Einfaches dahinter, eine Einstellung, der Strom oder zu wenig Wasser in der Anlage. Wenige Minuten Prüfung können einen Notdiensteinsatz sparen.

Dieser Leitfaden folgt der Reihenfolge, in der auch ein Heizungsbauer am Telefon fragt. Weitere Störungsbilder finden Sie unter alle Störungen und Soforthilfe.

Heizung ausgefallen: Was tun? Die richtige Reihenfolge

Ist die Heizung ausgefallen, arbeiten Sie diese sechs Schritte der Reihe nach ab. Jeder Schritt hat weiter unten einen eigenen Abschnitt.

  1. Sicherheit prüfen: Bei Gasgeruch, Abgasgeruch, Anzeichen einer Kohlenmonoxid-Vergiftung oder austretendem Wasser handeln Sie sofort, bevor Sie etwas am Gerät tun.
  2. Selbstcheck in 5 Minuten: Strom, Brennstoff, Einstellungen und Druck prüfen. Das darf jeder Betreiber.
  3. Fehlercode notieren: Display und Typenschild fotografieren. Der Code zeigt dem Fachbetrieb, wo er suchen muss.
  4. Notdienst oder nächster Werktag: Entscheiden Sie nach der Lage. Bei Frostgefahr ist es eilig, in der Übergangszeit oft nicht.
  5. In der Mietwohnung den Vermieter informieren: Die Meldung ist Ihre Pflicht, die Reparatur ist Sache des Vermieters.
  6. Sicher überbrücken: ein Raum, ein Heizlüfter, Türen zu. Nie Grill, Heizpilz oder Gasstrahler in Innenräumen.

Wer die Schritte 1 bis 3 erledigt hat, kann dem Heizungsbauer genau sagen, was los ist. Mit Fehlercode und Gerätetyp bringt er das passende Ersatzteil oft gleich mit, das spart einen zweiten Termin.

Gas, Abgas, Wasser: Wann Sie sofort handeln müssen

Ein Heizungsausfall ist meist ärgerlich, aber nicht gefährlich. Gefährlich wird es bei Gas, Abgas und Kohlenmonoxid. Kohlenmonoxid (CO) ist ein giftiges Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. Der Deutsche Feuerwehrverband beschreibt es als „geruchlos, unsichtbar sowie geschmacklos“.

Abgasgeruch: Die Vaillant-Betriebsanleitung sagt: alle zugänglichen Türen und Fenster weit öffnen, das Heizgerät ausschalten, einen anerkannten Fachhandwerksbetrieb benachrichtigen.

Verdacht auf Kohlenmonoxid: „Eine beginnende CO-Vergiftung äußert sich unter anderem durch Kopfschmerzen, Benommenheit und Übelkeit“, schreibt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Im Verdachtsfall verlassen alle sofort das Gebäude und wählen den Notruf 112. CO-Warnmelder empfehlen Schornsteinfeger und Feuerwehrverband als zusätzlichen Schutz.

Wasser tritt aus: Ist eine Warmwasserleitung undicht, schließen Sie laut Vaillant sofort das Kaltwasser-Absperrventil. Läuft Heizungswasser aus, fangen Sie es auf und rufen den Fachbetrieb. Bei Wasser in Wand, Decke oder Boden ist das ein Fall für den Notdienst.

Bei Gas-, Abgas- oder CO-Verdacht ist der Heizungsbauer nicht der erste Anruf. Zuerst kommen Bereitschaftsdienst oder Notruf, von draußen.

Selbstcheck in 5 Minuten: Das dürfen Sie selbst prüfen

Was Sie als Betreiber selbst tun dürfen, steht in der Betriebsanleitung Ihres Geräts. Als Beispiel dient hier die Vaillant-Anleitung für die Gas-Wandgeräte ecoTEC plus (VC/VCW 146–316/5-5). Ihre Störungstabelle nennt genau diese Prüfpunkte, die Ursachenliste von Viessmann ähnelt ihr. Maßgeblich ist die Anleitung Ihres Modells.

  1. Strom: Leuchtet das Display? Prüfen Sie die Sicherung im Sicherungskasten, den Heizungsnotschalter (oft ein Schalter neben der Tür zum Heizraum) und die Ein-/Aus-Taste am Gerät.
  2. Brennstoff: Ist der Gasabsperrhahn offen? Vaillant nennt zwei Hähne, den im Haus und den am Gerät. Haben Sie oder der Netzbetreiber den Gashahn wegen Gasgeruchs geschlossen, öffnen Sie ihn nicht selbst wieder. Ist noch Öl im Tank, sind noch Pellets im Lager?
  3. Einstellungen: Steht das Gerät auf Sommerbetrieb, also nur Warmwasser? Stimmen Zeitprogramm und Raumsolltemperatur? Hat der Raumregler noch Batteriestrom? Ist der Außenfühler an der Hauswand frei von Schnee und Laub (Tipp von Elco)? Springt die Heizung nicht an, obwohl Warmwasser kommt, liegt es oft hier.
  4. Druck: Vergleichen Sie den Zeiger am Manometer, der runden Druckanzeige, mit der Markierung oder dem Wert aus Ihrer Anleitung. Im Beispiel der Vaillant-Anleitung liegt der Fülldruck bei kalter Anlage zwischen 1,0 und 2,0 bar, unter 0,5 bar schaltet das Gerät ab. Bei mehreren Stockwerken kann mehr nötig sein. Nachfüllen dürfen Sie nur, wenn der Fachbetrieb Ihnen die Füllanlage erklärt hat.
  5. Display: Zeigt es einen Fehlercode, fotografieren Sie ihn zusammen mit dem Typenschild. Entstören Sie nur so oft, wie die Anleitung erlaubt. Vaillant nennt für die genannten Wandgeräte drei Entstörversuche und warnt in der Anleitung der größeren ecoTEC-plus-Geräte: „andauernde Störungen können zu Sachschäden führen“.

Fällt der Druck nach dem Nachfüllen bald wieder, verliert die Anlage Wasser, und Nachfüllen allein behebt das nicht. Was dann zu tun ist, steht im Ratgeber, wenn die Heizung immer wieder Druck verliert.

Machen Sie vor dem Anruf ein Foto von Display, Manometer und Typenschild. Viessmann rät ebenfalls, den Fehlercode zu notieren und dem Handwerker mitzuteilen. Der Betrieb weiß dann vorab, welches Gerät er vor sich hat.

Mann fotografiert mit dem Smartphone Manometer, Display und Bedienknöpfe einer weißen Gastherme an der Wand, darunter Kupferrohre und der Gasabsperrhahn mit gelbem Griff
Symbolbild, KI-generiert: Wer Manometer und Display der Therme vor dem Anruf fotografiert, hilft dem Heizungsbauer, die Störung schneller einzugrenzen.

Alles Weitere am Gerät ist Arbeit für den Fachbetrieb. In der Vaillant-Anleitung steht: „Versuchen Sie niemals, selbst Wartungsarbeiten oder Reparaturen an Ihrem Heizgerät durchzuführen.“ Dazu gehört auch, die Verkleidung abzunehmen.

Heizung bleibt kalt, obwohl Strom, Druck und Einstellungen stimmen? Ein Heizungsbauer aus Ihrer Nähe findet den Fehler.Kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden

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Heizung geht nicht? Diagnose nach dem, was Sie sehen

Wenn die Heizung nicht geht oder nicht anspringt, hilft diese Tabelle beim Eingrenzen. Sie zeigt, was Sie selbst tun dürfen und wo der Fachbetrieb übernimmt.

Was Sie sehenWahrscheinliche UrsacheDas dürfen Sie selbstAb hier Fachbetrieb
Display dunkel, nichts läuftKein Strom: Sicherung, Heizungsnotschalter oder Ein-/Aus-TasteSicherung, Notschalter und Taste prüfen und einschaltenSicherung löst erneut aus, Arbeiten an der Elektrik
Display an, Heizung und Warmwasser kaltGashahn zu, Öltank oder Pelletlager leer, ZündstörungGashahn öffnen (nicht nach Gasgeruch), Vorrat prüfen, entstören laut Anleitung (Vaillant-Beispiel: höchstens drei Versuche)Störung kommt wieder, Brenner zündet nicht
Fehlercode oder Störungssymbolje nach Code und HerstellerCode und Typenschild fotografieren, nur Codes beheben, die die Anleitung freigibt (Vaillant: Zündstörung, Wassermangel)alle anderen Codes
Druck unter der Markierung, Gerät schaltet abIm Heizkreis fehlt Wassernach Einweisung über die vorhandene Füllanlage nachfüllen, danach entlüften und Druck prüfenDruck fällt immer wieder
Heizung kalt, Warmwasser gehtDer Regler fordert keine Wärme an: Sommerbetrieb, Zeitprogramm, Raumsolltemperatur, leere Batterie im RaumreglerEinstellungen und Batterie prüfenEinstellungen stimmen, Heizung bleibt trotzdem kalt (Pumpe, Regelung)
Warmwasser kalt, Heizung gehtWarmwasserbereitung: Speicher, Umschaltung, Wärmetauschereingestellte Warmwassertemperatur am Gerät prüfenTemperatur stimmt, Wasser bleibt kalt
Nur ein oder wenige Heizkörper kaltKein Heizungsausfall: Luft, klemmendes Thermostatventil, fehlender AbgleichHeizkörper entlüften, nur wenn Ihre Anleitung das erlaubt (Vaillant ecoTEC plus: Fachhandwerker), danach Druck prüfen, Thermostatkopf prüfenLuft kommt immer wieder (Vaillant), Räume bleiben ungleich warm
Wärmepumpe mit weniger Leistung, zeitweise aus oder mit vereistem AußengerätDimmen durch den Netzbetreiber nach § 14a EnWG (mind. 4,2 kW), bei Anlagen vor 2024 mit altem Vertrag auch Sperrzeit, oder AbtauphaseFehlermeldung am Innengerät ablesen, eigene Sicherung prüfen, Außengerät von Schnee und Laub freihaltendauerhaft vereist, Stillstand außerhalb der Sperrzeit, Fehlermeldung, alles am Kältemittelkreis

Die wichtigste Weiche ist das Warmwasser. Kommt noch warmes Wasser, arbeitet der Wärmeerzeuger in der Regel, und laut Vaillant-Tabelle fehlt die Wärmeanforderung vom Regler. Kommt weder Wärme noch Warmwasser, liegt es eher an Strom, Brennstoff, Druck oder Zündung.

Bleiben nur einzelne Räume dauerhaft kühler als andere, ist das kein Ausfall. Dann ist oft das Heizwasser ungleich verteilt, und ein hydraulischer Abgleich schafft Abhilfe.

Warum fällt eine Heizung aus? Die typischen Ursachen

Eine Heizung fällt meist aus einem dieser Gründe aus (Viessmann, Vaillant):

  • Strom fehlt: Sicherung, Heizungsnotschalter oder Stromausfall.
  • Brennstoff fehlt: Gashahn zu, Öltank leer, Pelletzufuhr gestört.
  • Zu wenig Wasser: Der Druck ist gefallen, das Gerät schaltet zum Schutz ab.
  • Luft im System: Heizkörper bleiben kalt oder gluckern.
  • Zündstörung: Der Brenner zündet nicht, das Gerät geht auf Störung.
  • Falsche Einstellung: Sommerbetrieb, Zeitprogramm oder Heizkurve. Die Heizkurve ist die Regel, nach der die Heizung die Wassertemperatur an die Außentemperatur anpasst.
  • Defektes Bauteil: Umwälzpumpe, Thermostatventile oder Regelung.

Geht die Heizung auf einmal nicht mehr, steckt also selten ein großer Defekt dahinter. Die ersten sechs Ursachen grenzen Sie mit dem Selbstcheck und der Diagnose-Tabelle ein. Ist die Heizung wirklich defekt, etwa Pumpe oder Regelung, hilft nur der Fachbetrieb.

Eine jährliche Heizungswartung senkt das Risiko eines Ausfalls, weil der Fachbetrieb Verschleiß früher bemerkt. Eine belastbare Zahl, um wie viel, gibt es nicht.

Störung, kein Warmwasser, Frost: typische Ausfälle im Überblick

Nicht jeder Ausfall ist gleich. Diese Fälle kommen in der Heizperiode immer wieder vor, und jeder folgt seiner eigenen Logik.

Heizung zeigt eine Störung oder einen Fehlercode

Fehlercodes unterscheiden sich je Hersteller und Gerät, deshalb hilft nur die Anleitung Ihres Modells. Sie gibt meist nur wenige Codes zur Selbsthilfe frei. Bei den Vaillant-Wandgeräten ecoTEC plus sind das die Zündstörung (F.28), bei der Sie entstören dürfen, und der Wassermangel (F.22), bei dem Sie nach Einweisung nachfüllen.

Für alles andere schreibt Vaillant: Können Sie die Störung mit den angegebenen Maßnahmen nicht beheben oder treten Fehlermeldungen auf, „dann wenden Sie sich an einen Fachhandwerker“. Geben Sie dem Betrieb Code, Gerätetyp vom Typenschild und ein Foto durch.

Kein Warmwasser, aber die Heizung läuft (oder umgekehrt)

Ob das Warmwasser noch kommt, ist die erste Frage bei der Fehlersuche. Läuft die Heizung, aber das Wasser aus dem Hahn bleibt kalt, betrifft die Störung die Warmwasserbereitung: Speicher, Umschaltung oder Wärmetauscher. Prüfen Sie die eingestellte Warmwassertemperatur am Gerät. Stimmt sie, sucht der Fachbetrieb weiter.

Ist nur die Heizung ausgefallen und das Warmwasser kommt, nennt Vaillant als Ursache einen falsch eingestellten Regler, der keine Wärme anfordert.

Heizung geht nicht mehr aus

Das ist das Gegenteil eines Ausfalls: Ein Heizkörper bleibt warm, obwohl das Thermostat auf null steht, oder die Anlage heizt ohne Pause. Ein Notfall ist das nicht, es kostet aber Energie. Die Ursache sucht der Fachbetrieb am Heizkörperventil oder in der Regelung. Hält das Problem an, lassen Sie es beim nächsten regulären Termin prüfen.

Ausfall bei Frost: Leitungen schützen

Bei Frost wird aus einem Heizungsausfall schnell ein Wasserschaden. Lassen Sie die Anlage deshalb am Strom und eingeschaltet. Die Frostschutzfunktion arbeitet laut Vaillant nur, wenn das Gerät nicht vom Stromnetz getrennt und die Ein-/Aus-Taste eingeschaltet ist.

Im Beispiel der Vaillant-Anleitung heizt das Gerät das Wasser auf etwa 30 °C auf, sobald die Vorlauftemperatur unter 5 °C sinkt. Die ganze Anlage wird dabei aber nicht sicher durchströmt, einzelne Teile können trotzdem einfrieren. Vaillant rät deshalb, die Heizung während einer Frostperiode in Betrieb zu lassen und alle Räume auch bei Abwesenheit ausreichend zu temperieren.

Fällt die Heizung bei Frost länger aus, muss die Anlage unter Umständen entleert werden, das übernimmt laut Vaillant der Fachhandwerker. Als Mieter informieren Sie vor einer längeren Abwesenheit im Winter den Vermieter.

Wärmepumpe: vereist, taktet oder läuft gedrosselt

Läuft die Wärmepumpe zeitweise mit weniger Leistung, kann der Netzbetreiber sie gedimmt haben. Nach § 14a EnWG darf er den Strombezug bei drohender Netzüberlastung vorübergehend auf bis zu 4,2 kW reduzieren. Diese Mindestleistung muss laut Bundesnetzagentur immer zur Verfügung stehen, die Wärmepumpe läuft also weiter. Das ist kein Defekt.

Anders bei älteren Anlagen: Ging die Wärmepumpe vor 2024 mit einer vereinbarten Steuerung in Betrieb, gelten laut Bundesnetzagentur bis Ende 2028 die bisherigen Bedingungen. Dazu gehören Sperrzeiten, in denen der Netzbetreiber den Strom für die Wärmepumpe unterbricht. Steht sie dann zeitweise ganz, ist das ebenfalls kein Defekt. Wann Ihre Sperrzeiten liegen, steht im Vertrag oder beim Netzbetreiber.

Steht die Wärmepumpe außerhalb solcher Zeiten still, prüfen Sie:

  • die Fehlermeldung am Innengerät oder in der App,
  • die Sicherung im Zählerschrank, denn die Wärmepumpe hat oft einen eigenen Stromkreis,
  • ob das Außengerät frei von Schnee und Laub ist.

Leichter Reif am Außengerät ist im Winter für sich genommen kein Defekt, die Wärmepumpe taut ihn im Betrieb ab. Bleibt das Gerät dauerhaft vereist oder schaltet es auffällig oft ein und aus (Fachleute sagen: es taktet), gehört das zum Fachbetrieb. Am Kältemittelkreis arbeitet nur, wer die vorgeschriebene Sachkunde hat.

Ist eine defekte Heizung ein Notfall? Heizungsnotdienst oder nächster Werktag

Eine defekte Heizung ist ein Notfall, wenn Menschen oder Gebäude in Gefahr sind: bei Gas- oder Abgasgeruch, CO-Verdacht, austretendem Wasser oder Frostgefahr. Bei Gas rufen Sie sofort den Bereitschaftsdienst des Netzbetreibers. Bei einem Totalausfall im Winter ist der Heizungsnotdienst sinnvoll. In der Übergangszeit reicht oft der nächste Werktag, und Sie sparen den Zuschlag.

Die Tabelle ist eine Einschätzung aus der Praxis. Sie ersetzt nicht Ihr Urteil über die Lage vor Ort.

LageTypische AnzeichenWen Sie anrufenWann
Sofort NotrufGasgeruch, Abgasgeruch, CO-Anzeichen, RauchBereitschaftsdienst des Netzbetreibers oder Feuerwehr 112, von draußensofort
Notdienst heuteTotalausfall bei Frost, Frostgefahr für Leitungen, Wasser tritt aus und lässt sich nicht absperren, Kleinkinder, Kranke oder Pflegebedürftige ohne warmen RaumHeizungsbauer mit Notdienst, Mieter zuerst Vermieter oder Hausverwaltungnoch am selben Tag
Nächster Werktag reicht oftmilde Außentemperaturen, nur Warmwasser oder einzelne Räume betroffen, Ersatzwärme vorhandenHeizungsbauer zu normalen Arbeitszeitenam nächsten Werktag, ohne Zuschlag

Wen anrufen? Mieter wenden sich zuerst an Vermieter oder Hausverwaltung. Deren Notfallnummer hängt oft im Hausflur. Eigentümer rufen einen Heizungsbauer an. Die Verbraucherzentrale Hessen rät, die Nummern vertrauenswürdiger Betriebe schon vor dem Notfall zu notieren.

Was kostet ein Heizungsnotdienst? Zuschläge und Kostenfallen (Stand 2026)

Eine Notdienst-Rechnung setzt sich aus Anfahrt, Arbeitszeit, Zuschlag und Material zusammen. Zuschläge für Nacht und Wochenende sind erlaubt. Die Verbraucherzentrale Hessen hält mehr als 50 bis 70 Prozent für unüblich (Mai 2025). Der Zuschlag gehört auf Arbeits- und Fahrtzeit, nicht aufs Material.

Eine seriöse Gesamtsumme lässt sich vorab nicht nennen, denn die Rechnung hängt von der Ursache ab. Eine verstellte Einstellung ist schnell erledigt, eine defekte Pumpe braucht Ersatzteil und Zeit. Dazu kommen Region und Anfahrtsweg. Euro-Summen, die im Netz kursieren, haben keine belastbare Quelle, deshalb nennen wir keine.

Ein Notdienst am Wochenende kostet vor allem wegen des Zuschlags mehr. Anbieter selbst nennen teils höhere Sätze, nachts und an Sonn- und Feiertagen bis 100 Prozent (Elco, Isar Heiztechnik). Das sind Anbieterangaben, die über dem Richtwert der Verbraucherzentrale liegen. Fragen Sie deshalb vorher nach.

Unseriöse Anbieter verlangen laut Verbraucherzentrale Bundesverband an Wochenenden und Feiertagen „oft 1.000 Euro und mehr“ (Stand August 2024, eine Warnung, kein Richtwert). Vorsicht bei Anzeigen ohne Adresse und bei Firmen, die nur eine Hotline haben.

Telefon-Checkliste: Das klären Sie vor dem Einsatz

  • Firmenname und Adresse notieren, Impressum auf der Website prüfen: Anschrift, Geschäftsführung, Handelsregister, Umsatzsteuer-ID (VZ Hessen).
  • Einen verbindlichen Komplettpreis einschließlich Anfahrt und Zuschlägen erfragen (Verbraucherzentrale Bundesverband).
  • Klären, dass der Zuschlag nur auf Arbeits- und Fahrtzeit kommt, nicht aufs Material.
  • Nach Mindestzeit oder Pauschale fragen und danach, was es kostet, wenn der Monteur den Fehler nicht beheben kann (Elco).
  • Barzahlung nur, wenn sie vorher vereinbart wurde.
  • Rechnungsposten vor der Unterschrift prüfen.
  • Fehlercode, Gerätetyp vom Typenschild und Foto bereithalten.

Heizung in der Mietwohnung ausgefallen: Ihre Rechte

Ist die Heizung in der Mietwohnung ausgefallen, melden Sie das dem Vermieter unverzüglich (§ 536c BGB), am besten schriftlich. Die Reparatur bezahlt grundsätzlich der Vermieter, denn er muss die Wohnung in gebrauchsfähigem Zustand erhalten (§ 535 BGB). Die Miete ist kraft Gesetzes angemessen gemindert (§ 536 BGB). Eine feste Frist oder eine Prozenttabelle steht nicht im Gesetz.

Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag ändert daran wenig. Sie regelt nur, ob Sie in engen Grenzen an den Kosten kleiner Reparaturen beteiligt werden. Selbst reparieren müssen Sie deshalb nicht (BGH, Urteil vom 6. Mai 1992, VIII ZR 129/91).

  • Melden und belegen: Notieren Sie das Datum der Meldung und die Raumtemperaturen mit Uhrzeit. Wer den Mangel nicht anzeigt, verliert die Minderung, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte, und schuldet unter Umständen Schadensersatz (§ 536c Abs. 2).
  • Wie lange darf eine Heizung ausfallen? Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Zahlen wie „24 Stunden“ oder „3 bis 4 Tage“ stammen aus Ratgebern, nicht aus dem Gesetz.
  • Kann ich mindern, wenn Heizung und Warmwasser fehlen? Ja, melden Sie beides. Je stärker die Wohnung nicht nutzbar ist, desto höher fällt die Minderung aus. Ist die Tauglichkeit ganz aufgehoben, entfällt die Miete (§ 536 Abs. 1).
  • Wie hoch ist die Mietminderung? Das Gesetz nennt keine Prozentzahl, eine unerhebliche Einschränkung zählt nicht. Der Deutsche Mieterbund nennt als Beispiel eine Kürzung „beispielsweise um 20 bis 30 Prozent, wenn es in der Wohnung nur 16 bis 18 Grad warm wird“. Im Einzelfall hielt das AG Charlottenburg 2013 eine Minderung von 70 % der Warmmiete für 62 Tage für angemessen (216 C 7/13). Dort fehlte die Heizung vom 1. Oktober bis 9. Dezember.
  • Wie warm muss es sein? Nach Darstellung des Deutschen Mieterbunds 20 bis 22 °C von 6 bis 24 Uhr, nachts etwa 18 °C. Das ist keine Norm, sondern eine Verbandsdarstellung.

Mindern Sie mit Augenmaß und lassen Sie sich im Zweifel beim Mieterverein beraten. Rechtsstand: Oktober 2026.

Darf ich als Mieter selbst den Notdienst rufen?

In der Regel nicht auf eigene Rechnung. Zuerst informieren Sie Vermieter oder Hausverwaltung, die den Fachbetrieb beauftragen. Selbst beauftragen und die Kosten ersetzt verlangen dürfen Sie nach § 536a Abs. 2 BGB nur, wenn der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist oder die sofortige Reparatur nötig ist, um die Wohnung zu erhalten, etwa bei Frostgefahr.

Liegt keiner dieser Fälle vor, tragen Sie die Kosten womöglich selbst. Erreichen Sie niemanden, notieren Sie jeden Anrufversuch mit Uhrzeit. Bei Streit hilft der örtliche Mieterverein.

Heizung im Büro ausgefallen: Was gilt am Arbeitsplatz?

Für Arbeitsräume nennt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 diese Mindesttemperaturen:

Arbeitshaltungleichte Arbeitmittelschwere Arbeitschwere Arbeit
überwiegend Sitzen+20 °C+19 °Ckeine Angabe
überwiegend Stehen oder Gehen+19 °C+17 °C+12 °C

Werden diese Werte nicht erreicht, muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen treffen. Die ASR legt die Rangfolge fest: zuerst technisch, etwa eine Ersatzheizung, dann organisatorisch, etwa ein anderer Raum, zuletzt personenbezogen, etwa wärmere Kleidung. Pausen-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume müssen während der Nutzung mindestens +21 °C haben.

Ob Sie bei Kälte nach Hause gehen dürfen, regelt die ASR nicht. Das klären Sie mit dem Betriebsrat oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Heizung ausgefallen: Wie heizen Sie sicher, bis Hilfe kommt?

Bis der Heizungsbauer kommt, halten Sie die Wärme so:

  • Einen Raum warm halten und die Türen zu den anderen Räumen schließen.
  • Einen elektrischen Heizlüfter mit Überhitzungs- und Kippschutz nutzen.
  • Den Heizlüfter nicht mit anderen Geräten an eine Steckdose hängen und nicht zu viele Geräte gleichzeitig betreiben (co2online).
  • Im Bad nur Geräte mit mindestens Schutzart IPX4 verwenden, also mit Schutz gegen Spritzwasser.
  • Die Heizungsanlage am Strom lassen, damit der Frostschutz arbeiten kann.

Als Leistung nennt co2online für 10 m² etwa 500 bis 1.000 W, für 20 m² 1.500 bis 2.000 W.

Rechenbeispiel Heizlüfter (Strompreis angenommen mit 0,40 € pro kWh wie im co2online-Beispiel, Ihr eigener Tarif zählt):

Gerät und LaufzeitVerbrauchKosten (Annahme 0,40 € pro kWh)
2.000 W, 1 Stunde2 kWhca. 0,80 €
2.000 W, 8 Stunden am Tag16 kWhca. 6,40 € pro Tag

Für ein paar Tage ist das tragbar, als Dauerlösung nicht.

Eine Notheizung, auch Notfallheizung oder mobile Heizzentrale genannt, ist ein Mietgerät, das ein ganzes Haus übergangsweise mit Wärme versorgt. Ob sich das lohnt und wie sie angeschlossen wird, klärt der Fachbetrieb.

Wann der Heizungsbauer ran sollte

Rufen Sie einen Heizungsbauer, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Die Störung kommt nach dem Entstören sofort wieder, oder der Brenner zündet nicht.
  • Das Display zeigt einen Fehlercode, den die Anleitung nicht zur Selbsthilfe freigibt.
  • Der Druck fällt nach dem Nachfüllen wieder, oder Wasser tritt am Gerät oder an Leitungen aus.
  • Die Sicherung der Heizung oder der Wärmepumpe löst erneut aus.
  • Sie hören ungewohnte Geräusche oder riechen Abgas. Bei Gasgeruch zuerst den Bereitschaftsdienst rufen.

Selbst dürfen Sie Sicherung und Schalter prüfen, den Gashahn öffnen, Einstellungen ändern, den Druck ablesen, nach Einweisung nachfüllen und so oft entstören, wie die Anleitung erlaubt. Nur der Fachbetrieb öffnet das Gerät und prüft Brenner, Zündung, Abgasweg, Pumpe und Regelung.

Arbeiten an der Gasanlage dürfen nur eingetragene Installationsunternehmen ausführen (§ 13 NDAV). Den Elektroanschluss übernimmt ein Elektrofachbetrieb, den Kältemittelkreis der Wärmepumpe ein Fachbetrieb mit Sachkunde. Befüllen ohne vorhandene Füllanlage ist ebenfalls Fachbetriebsarbeit, weil Heizungswasser nur über einen Systemtrenner nach DIN EN 1717 mit dem Trinkwasser verbunden werden darf.

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Häufige Fehler bei einem Heizungsausfall

  • Immer wieder resetten: Die Entstörtaste ist kein Reparaturwerkzeug. Andauernde Störungen können laut einer Vaillant-Anleitung zu Sachschäden führen.
  • Ohne Einweisung nachfüllen: Einen Schlauch einfach an den Wasserhahn zu hängen, ist keine Lösung, dafür fehlt der Systemtrenner.
  • Das Gerät öffnen oder die Verkleidung abnehmen.
  • Gas-Heizstrahler oder Grill drinnen betreiben: Kohlenmonoxid ist tödlich und nicht zu riechen.
  • Die Anlage im Frost vom Strom nehmen: Dann arbeitet auch der Frostschutz nicht mehr.
  • Notdienst ohne Preisabsprache bestellen.
  • Als Mieter selbst beauftragen, ohne den Vermieter zu informieren.

Ausfällen vorbeugen: Wartung vor dem Winter

Der Schornsteinfegerverband empfiehlt eine regelmäßige Wartung und die Einhaltung der Überprüfungsintervalle. Auch Vaillant verlangt, dass Inspektion und Wartung ein anerkannter Fachhandwerker übernimmt. Schalten Sie die Heizung schon im September einmal zur Probe ein. Dann fällt ein Fehler auf, bevor es draußen kalt ist und die Betriebe ausgebucht sind.

Notieren Sie die Nummer eines Heizungsbauers vorab, wie es die Verbraucherzentrale Hessen rät. Ist die Anlage sehr alt und die Reparatur teuer, lohnt ein Vergleich mit den Kosten für eine neue Heizung.

Häufige Fragen

Wie oft darf ich die Heizung resetten?

So oft, wie die Betriebsanleitung Ihres Geräts erlaubt. Vaillant nennt für die Gas-Wandgeräte ecoTEC plus (VC/VCW 146–316/5-5) drei Entstörversuche. Klappt es danach nicht, ist der Fachhandwerker dran. Wer immer wieder resettet, riskiert Folgeschäden, denn laut der Vaillant-Anleitung für größere ecoTEC-plus-Geräte können andauernde Störungen zu Sachschäden führen. Geht die Störung sofort wieder an, hören Sie auf.

Heizung ausgefallen am Wochenende: Lohnt es sich zu warten?

Oft ja, wenn keine Frostgefahr besteht, niemand im Haushalt besonders auf Wärme angewiesen ist und Sie einen Raum mit einem Heizlüfter warm halten können. Am Montag fällt kein Wochenendzuschlag an. Ist es draußen kalt und die Anlage ganz aus, rufen Sie den Notdienst und vereinbaren am Telefon einen Komplettpreis inklusive Anfahrt und Zuschlag.

Kann ich den Notdienst widerrufen?

Für die dringende Reparatur, zu der Sie den Betrieb ausdrücklich gerufen haben, nicht. Das regelt § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB. Für weitere Leistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben, und für Waren, die nicht unbedingt als Ersatzteile nötig waren, gilt der Ausschluss nicht. Lassen Sie sich Zusatzarbeiten deshalb vorher erklären.

Wer zahlt die Reparatur in der Mietwohnung?

Grundsätzlich der Vermieter. Er muss die Wohnung während der Mietzeit in einem gebrauchsfähigen Zustand erhalten (§ 535 BGB), und dazu gehört eine funktionierende Heizung. Ihre Aufgabe ist, den Ausfall unverzüglich zu melden (§ 536c BGB). Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag regelt nur, ob Sie in engen Grenzen an den Kosten kleiner Reparaturen beteiligt werden, selbst reparieren müssen Sie nicht (BGH, VIII ZR 129/91). Beauftragen Sie den Notdienst nicht ohne Absprache auf eigene Rechnung, sonst bleiben Sie unter Umständen auf den Kosten sitzen.

Ist eine gedrosselte Wärmepumpe ein Ausfall?

Nein. Nach § 14a EnWG darf der Netzbetreiber den Strombezug einer Wärmepumpe bei drohender Netzüberlastung vorübergehend auf bis zu 4,2 kW reduzieren, die Wärmepumpe läuft also weiter (Bundesnetzagentur). Bei Anlagen, die vor 2024 mit vereinbarter Steuerung in Betrieb gingen, gelten bis Ende 2028 die alten Bedingungen, dort kann der Strom zu Sperrzeiten ganz unterbrochen sein. Steht die Wärmepumpe außerhalb solcher Zeiten still oder zeigt sie eine Fehlermeldung, ist das ein Fall für den Fachbetrieb.

Was gebe ich dem Heizungsbauer am Telefon durch?

Den Gerätetyp vom Typenschild, den Fehlercode im Display, den Druck am Manometer und was Sie schon geprüft haben, etwa Sicherung, Gashahn und Einstellungen. Sagen Sie auch, ob noch Warmwasser kommt. Ein Foto von Display und Typenschild hilft, das passende Ersatzteil gleich mitzubringen. Mieter nennen außerdem Vermieter oder Hausverwaltung.

Quellen

  1. DVGW: Was tun bei Gasgeruch? (Stand: 2026-09)
  2. Vaillant: Betriebsanleitung ecoTEC plus VC/VCW 146–316/5-5, Gas-Wandgeräte (0020216809_00), Störungstabelle, Entstören, Fülldruck, Frostschutz (Stand: 2015-05)
  3. Vaillant: Betriebsanleitung ecoTEC plus VC DE 806–1206/5-5, Geräte 80–120 kW (0020107253_02), Sicherheit, Sachschäden durch andauernde Störungen, Warmwasser-Undichtigkeit (Stand: 2026-09)
  4. Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV): CO-Messungen an Heizungen (Pressemeldung) (Stand: 2021-09)
  5. Deutscher Feuerwehrverband: Mediziner und Schornsteinfeger warnen vor erhöhten Kohlenmonoxid-Risiken in der Heizsaison (Stand: 2025-01)
  6. Viessmann: Heizung defekt (Ratgeber, Ursachen und Fehlercode) (Stand: 2026-09)
  7. Verbraucherzentrale Hessen: Handwerkernotdienste – wenn vermeintliche Hilfe zur Kostenfalle wird (Stand: 2025-05)
  8. Verbraucherzentrale Bundesverband: Notdienste an Feiertagen – so vermeiden Sie Abzocke (Stand: 2024-08)
  9. Elco: Heizung Notdienst – Kosten und Tipps (Anbieterangabe zu Zuschlägen) (Stand: 2025-08)
  10. Isar Heiztechnik: Notdienst für Heizungen – Ratgeber (Anbieterangabe zu Zuschlägen) (Stand: 2023-11)
  11. § 312g BGB: Widerrufsrecht (Stand: 2026-09)
  12. § 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (Stand: 2026-09)
  13. § 536 BGB: Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (Stand: 2026-09)
  14. § 536a BGB: Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels (Stand: 2026-09)
  15. § 536c BGB: Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter (Stand: 2026-09)
  16. BGH, Urteil vom 06.05.1992, VIII ZR 129/91 (Kleinreparaturklausel, Abdruck mit amtlichem Leitsatz) (Stand: 1992-05)
  17. Deutscher Mieterbund: Heizperiode gestartet (Stand: 2025-10)
  18. Berliner Mieterverein: Mieturteil Heizungsausfall (AG Charlottenburg, 216 C 7/13) (Stand: 2016-06)
  19. ASR A3.5 Raumtemperatur, Tabelle 1 Mindestwerte (BGN-Vorschriftenportal) (Stand: 2026-09)
  20. Bundesnetzagentur: Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) (Stand: 2026-09)
  21. co2online: Heizlüfter – Kosten, Verbrauch und Sicherheit (Stand: 2023-11)
  22. § 13 NDAV: Gasanlage, Arbeiten nur durch eingetragene Installationsunternehmen (Stand: 2026-10)
  23. Resideo: Heizung normgerecht befüllen (Systemtrenner nach DIN EN 1717) (Stand: 2024-06)

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